Wie mächtig sind Lieferplattformen – und wie abhängig ist die Gastronomie inzwischen von ihnen? Nach einer umfassenden Branchenuntersuchung hat die Bundeswettbewerbsbehörde Ermittlungen gegen Foodora eingeleitet.
Es ist Abend, in der Küche herrscht Hochbetrieb. Zwischen den Bestellungen für die Gäste im Lokal meldet sich das Tablet mit einem kurzen Signalton. Ein weiteres Essen wird zubereitet, verpackt und wenig später einem Fahrer übergeben. Das Gericht verlässt das Restaurant – der Gast aber bleibt zu Hause.
Für den Wirt bedeutet das zwar Umsatz, doch wenn die Bestellung einen Lokalbesuch ersetzt, fehlt ein wesentlicher Teil des Geschäfts. Kein Glas Wein, kein Bier, kein Dessert und kein Kaffee. Gerade mit Getränken und Zusatzbestellungen gleichen viele Betriebe die knappen Margen ihrer Speisen aus.
Gleichzeitig verdient die Plattform mit. Bei einer Bestellung um 20 Euro können bei einem Provisionssatz von 30 Prozent bereits sechs Euro an den Vermittler gehen – noch bevor Lebensmittel, Personal, Energie, Verpackung, Miete und Steuern bezahlt sind.
Für den Gast ist es einfach: App öffnen, Restaurant auswählen und bestellen. Für den Gastronomen beginnt damit eine Rechnung, die immer schwerer aufgeht.
Vom Rettungsanker zur Abhängigkeit
Während der Pandemie waren Lieferplattformen für viele Restaurants ein Rettungsanker. Die Gasträume blieben geschlossen, die Küchen konnten weiterarbeiten. Foodora, damals noch Mjam, und Lieferando brachten Bestellungen und damit dringend benötigte Einnahmen.
Die Gäste gewöhnten sich an den Komfort. Wenige Klicks genügen, und das Essen kommt bis vor die Wohnungstür. Diese Gewohnheit ist geblieben – auch nachdem die Restaurants längst wieder geöffnet hatten.
Aus dem damaligen Zusatzgeschäft wurde für viele Wirte ein unverzichtbarer Vertriebskanal. Wer nicht mehr über die großen Plattformen anbietet, riskiert einen erheblichen Umsatzverlust.
Wie groß die Abhängigkeit mittlerweile ist, zeigt die Branchenuntersuchung der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB). Sie wertete Daten von Foodora, Lieferando und 23 weiteren Bestelldiensten aus und befragte rund 2.500 Wiener Gastronomiebetriebe.
Die teilnehmenden Restaurants erwirtschafteten 2023 durchschnittlich 25 bis 30 Prozent ihres gesamten Umsatzes über Onlineplattformen. Ein befragter Betrieb beschrieb das Verhältnis mit deutlichen Worten: „Lieferando und Foodora sind die stärksten und irgendwie sind wir gezwungen, mit denen zu arbeiten. Ich fühle mich als Arbeiter statt als Partner.“
Zwei Plattformen bestimmen den Markt
Foodora hält laut BWB österreichweit einen Marktanteil von rund 50 bis 60 Prozent, Lieferando kommt auf etwa 40 bis 50 Prozent. Foodora ist besonders in Wien stark, Lieferando im restlichen Bundesgebiet. Der Mitbewerber Wolt lag zuletzt bei höchstens fünf Prozent.
Für den einzelnen Wirt bedeutet diese Konzentration: Er kann mit den Konditionen unzufrieden sein, auf die vermittelten Bestellungen aber kaum verzichten. Auf der einen Seite stehen internationale Plattformen mit enormer Reichweite und großen Werbebudgets. Auf der anderen Seite steht ein Gastronom, der am Monatsende seine Mitarbeiter, Lieferanten und Rechnungen bezahlen muss.
Auch die Platzierung innerhalb der Apps wird zur Kostenfrage. Wer weit oben erscheint, wird gesehen und erhält mehr Bestellungen. Wer nach unten rutscht, verschwindet leicht zwischen hunderten Angeboten.
Zusätzliche Sichtbarkeit kann gekauft werden. Bei Foodora können laut BWB zeitweise bis zu zehn der obersten Positionen in den Suchergebnissen bezahlte Platzierungen sein. Der Wirt bezahlt damit nicht nur für die vermittelte Bestellung, sondern möglicherweise auch dafür, dass sein Restaurant überhaupt gefunden wird.

Rabatte gegen Exklusivität?
Kritisch beurteilt die BWB auch bestimmte Exklusivitätsvereinbarungen. Restaurants dürfen demnach in einzelnen Fällen nicht gleichzeitig auf konkurrierenden Plattformen aktiv sein und sollen dafür bessere Konditionen erhalten. Betroffen seien vor allem bekannte und umsatzstarke Betriebe.
Zudem gibt es Hinweise, dass Restaurants für die Teilnahme an attraktiven Rabattaktionen ihr Angebot auf einer Konkurrenzplattform vorübergehend pausieren müssen. Anzahl und Umfang der Foodora-Rabatte stiegen laut BWB zeitgleich mit dem Markteintritt von Wolt in Wien deutlich an.
Für Gäste sind Rabatte von 20 oder 30 Prozent verlockend. In der Küche wird das verbilligte Gericht jedoch mit denselben Lebensmitteln, demselben Personal und demselben Energieaufwand zubereitet. Entscheidend ist deshalb, wer den Rabatt letztlich finanziert und wie viel dem Restaurant von der Bestellung bleibt.
Exklusivitätsvereinbarungen sind nicht automatisch rechtswidrig. Problematisch können sie werden, wenn ein marktbeherrschendes Unternehmen damit neue Konkurrenten behindert oder Restaurants wirtschaftlich an sich bindet.
Wenn die volle Küche teuer wird
In einem Restaurant lässt sich nicht jede Bestellung sekundengenau planen. Manchmal treffen mehrere Bons gleichzeitig ein, eine große Gästegruppe bestellt oder ein Mitarbeiter fällt kurzfristig aus. Dann dauert die Zubereitung länger als in der App angegeben.
In den Geschäftsbedingungen einer der untersuchten Plattformen sind laut BWB Straf- oder Stornogebühren von bis zu zehn Euro vorgesehen. Sie können etwa bei Verzögerungen, abgelehnten oder nachträglich stornierten Bestellungen anfallen.
Befragte Wirte berichteten außerdem von einseitigen Vertragsänderungen und fehlenden Verhandlungsmöglichkeiten. Rund ein Drittel zeigte sich mit der Erreichbarkeit der Plattformen unzufrieden. Wenn ein Fahrer nicht kommt, eine Bestellung verschwindet oder eine Abrechnung unklar ist, fehlt häufig ein rasch erreichbarer Ansprechpartner. Die BWB übermittelte ihre Erkenntnisse deshalb auch an die KommAustria.
Viele Wirte bleiben lieber anonym
Die Kritik ist nicht neu. Bereits 2024 wandten sich mehr als 60 Wiener Gastronomiebetriebe in einem offenen Brief an die Politik. Sie beklagten hohe Provisionen, zusätzliche Gebühren und die zunehmende Abhängigkeit von Lieferplattformen. Sogar ein zeitlich begrenzter Lieferstopp stand damals im Raum.
Viele der beteiligten Wirte wollten öffentlich nicht genannt werden. Zu groß war die Sorge, nach offener Kritik in den Apps schlechter gereiht zu werden oder Bestellungen zu verlieren. Foodora wies die damaligen Vorwürfe zurück und bestritt einen Zusammenhang zwischen Kritik, Provisionen und der Darstellung eines Restaurants auf der Plattform.
Dass die Betroffenen lieber anonym blieben, zeigt das empfundene Kräfteverhältnis. Wer die Plattform kritisiert, riskiert womöglich genau jenen Umsatz, auf den er inzwischen angewiesen ist.
Ermittlungen gegen Foodora
Nach Abschluss der Branchenuntersuchung leitete die BWB Ermittlungen wegen des Verdachts auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung ein. BWB-Generaldirektorin Natalie Harsdorf stellte gegenüber Ö1 klar, dass sich das Verfahren ausschließlich gegen Foodora richtet. Nur bei diesem Unternehmen bestünden konkrete Hinweise auf einen möglichen Marktmachtmissbrauch.
Die Branchenuntersuchung betrifft allerdings den gesamten Markt und damit auch Lieferando. Welche der beschriebenen Sachverhalte konkret Gegenstand des Verfahrens gegen Foodora sind, wurde bisher nicht bekannt gegeben.
Foodora bestätigt das Verfahren und erklärt gegenüber Gastro.News:
Wir bestätigen, dass die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat. foodora arbeitet vollumfänglich mit der Behörde zusammen und wird die Ergebnisse sorgfältig prüfen. Die Tatsache, dass die BWB ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat, bedeutet nicht, dass tatsächlich eine Verletzung des Wettbewerbsrechts vorliegt. Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, werden wir zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Details bekannt geben.
Das Verfahren kann vor dem Kartellgericht enden, aber auch eingestellt werden. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt die Unschuldsvermutung.
Das Bestelltablet wird in den Restaurants unterdessen weiter klingeln. Denn für viele Betriebe ist Abschalten längst keine wirkliche Alternative mehr. Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht nur, wie viele Bestellungen Foodora und Co. bringen – sondern wie viel dem Wirt am Ende davon bleibt.
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