der Culinarius Digital GmbH (ehemals Culinarius Informationsdienstleistungs GmbH, nachfolgend “Culinarius”).
1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Kunden und Culinarius gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind ungültig, es sei denn, diese werden von Culinarius ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Wiener Restaurantwoche
2.1 Waren und Dienstleistungen. Culinarius organisiert zwei Mal im Jahr die Wiener Restaurantwoche. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Anzahl an Gästen.
2.2 Vertragsabschluss. Die Culinarius sorgt gegen die im Anmeldeformular definierten Konditionen für Reservierungen von Gästen im Rahmen der Wiener Restaurantwoche. Die Konditionen sind dem Anmeldeformular zu entnehmen. Durch Ausfüllen und Unterschreiben des Anmeldeformulars kommt der Vertrag zustande.
2.3 Zeitliche Verschiebungen. Für nicht oder nur teilweise (z.B. wegen Zuspätkommens) in Anspruch genommene Reservierungen oder für wie auch immer abhanden gekommene Reservierungen leistet Culinarius keinen Ersatz.
3. Online Shop Restaurantgutscheine.wien
3.1 Der Verkauf von Restaurantgutscheinen auf www.restaurantgutscheine.wien erfolgt im Auftrag des jeweiligen Betriebes.
3.2 Eine rechtsgültige Bestellung entsteht wenn eine Bestellung durch den Kunden abgeschlossen wird und die Bezahlung erfolgreich ist. Culinarius ist berechtigt abgeschlossene Bestellungen zu stornieren, wenn die Bezahlung durch den Kunden nicht erfolgreich ist.
3.3 Durch eine rechtsgültige Bestellung entsteht eine Verpflichtung des Betriebes gegenüber dem Gutscheineigentümer Waren und/oder Dienstleitungen laut Angebot (z.B. Speisekarte) in der Höhe des Gutscheinwertes anzubieten. Gutscheineigentümer haben kein Recht auf Barablöse, weder über den Gesamtbetrag eines Gutscheins, noch über Restbeträge, die sich durch Begleichung einer Konsumation ergeben, die den Gutscheinwert nicht erreichen.
3.4 Culinarius tritt als Vermittler auf und daher haben Gutscheineigentümer keinen Anspruch gegenüber Culinarius. Dies beschneidet das gesetzliche Rücktrittsrecht des Kunden nicht.
3.5 Sollte der Kunde innerhalb der Rücktrittsfrist von seinem Kauf zurücktreten, erlischt der Anspruch des Kunden auf Waren und Dienstleitungen durch den Betrieb. Der Kunde hat in diesem Fall einen Anspruch gegenüber Culinarius den bezahlten Betrag ersetzt zu bekommen. Nach Ablauf der gesetzlichen Rücktrittsfrist erlischt dieser Anspruch des Kunden gegenüber Culinarius.
3.6 Schließung des Betriebes: Die Schließung eines Betriebes (allerdings nicht im Falle von Konkurs/Sanierungverfahren/Insolvenz), hat der Kunde das Recht die Forderung in der Höhe des Gutscheinwertes (bei unrabattierten Gutscheinen) bzw. für den Gutschein bezahlten Betrag (bei rabattierten Gutscheinen) gegenüber dem jeweiligen Betrieb geltend zu machen.
3.7 Konkurs/Sanierungverfahren/Insolvenz: Im Falle von Konkurs, Sanierungverfahren oder Insolvenz des Betriebes hat der Kunde das Recht eine Forderung in der Höhe des Gutscheinwertes (bei unrabattierten Gutscheinen) bzw. für den Gutschein bezahlten Betrag (bei rabattierten Gutscheinen) im relevanten Verfahren geltend zu machen.
4. Schutz des geistigen Eigentums
4.1 Die Urheberrechte an den von Culinarius und ihren Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Dienstleistungen verbleiben bei Culinarius. Sie dürfen vom Kunden während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden.
4.2 Der Verstoß des Kunden gegen diese Bestimmungen berechtigt Culinarius zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
5. Gewährleistung
5.1 Culinarius ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben.
5.2 Ein Anspruch des Kunden erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.
6. Haftung / Schadenersatz
6.1 Culinarius haftet dem Kunden für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von Culinarius beigezogene Dritte zurückgehen.
6.2 Schadenersatzansprüche des Kunden können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
6.3 Der Kunde hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden der Culinarius zurückzuführen ist.
6.4 Sofern Culinarius die Dienstleistung unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt Culinarius diese Ansprüche an den Kunden ab. Der Kunde wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
7. Datenschutz
Culinarius ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Kunde leistet der Culinarius Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
8. Honorar
8.1 Culinarius erhält für Dienstleistungen entsprechend der Angebotslegung ihr Honorar. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch die Culinarius fällig.
8.2 Culinarius wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
8.3 Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Dienstleistung aus Gründen, die auf Seiten des Kunden liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Culinarius, so behält Culinarius den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Dienstleistung zu erwarten gewesen ist.
8.4 Compensation: Wenn Forderungen von Culinarius gegenüber dem Kunden bestehen, so ist Culinarius berechtigt an den Kunden auszuzahlende Beträge aus Gutscheinverkäufen gegen zu verrechnen.
9. Elektronische Rechnungslegung
Culinarius ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch Culinarius ausdrücklich einverstanden.
10. Zahlungsverzug
Ist ein Kunde im Zahlungsverzug, werden folgende Mahnspesen und Verzugszinsen zu verrechnen: €10,00 pro Mahnung sowie Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz ab dem Tag der Fälligkeit der Rechnung.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
11.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
11.3 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung der Culinarius. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort der Culinarius zuständig.
11.4 Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.
11.5 Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für eine(n) beigezogene(n) RechtsberaterIn, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.
11.6 Ziel dieser Vereinbarung soll die Schaffung einer Basis gegenseitigen Vertrauens sowie persönlicher und geschäftlicher Wertschätzung sein.