Rund 7.900 Betriebe in Beherbergung und Gastronomie könnten bis 2029 übergeben werden. Unterstützung gibt es von Bund, Ländern und Interessenvertretungen – von Beratung bis Finanzierung.
Eine Betriebsübergabe will gut geplant sein – schließlich geht es nicht nur um die Frage, wer künftig hinter dem Tresen oder an der Rezeption steht. Laut KMU Forschung Austria entfallen rund 15 Prozent aller bis 2029 erwarteten Betriebsübergaben in Österreich auf die touristischen Kernbranchen Beherbergung und Gastronomie. Damit könnten in diesem Zeitraum bis zu 7.900 Hotels, Gasthäuser, Restaurants und andere Tourismusbetriebe vor einem Generationenwechsel stehen. Für Übergeber wie Übernehmer gibt es deshalb zahlreiche Anlaufstellen und Fördermöglichkeiten.
Der Bund bietet unter anderem einen Online-Leitfaden zur Betriebsübergabe im Tourismus. Geht es um Investitionen im Zuge einer Übernahme, kommen je nach Vorhaben etwa der OeHT-Investitionskredit, Haftungen oder der Nachhaltigkeitsbonus infrage. Für Gründer und Übernehmer stehen außerdem ERP-Tourismuskredite mit speziellen Konditionen zur Verfügung. Auch die Bundesländer haben eigene Programme: Sie reichen von Zuschüssen für Investitionen und Unternehmensgründung über geförderte Beratungen bis hin zu Bürgschaften und Beteiligungen.
Je nach Bundesland anders
Welche Unterstützung konkret möglich ist, hängt vom Standort und vom jeweiligen Vorhaben ab. In Oberösterreich etwa werden Beratungen bei Gründungen und Übernahmen gefördert, in Salzburg gibt es eine eigene Förderung für Betriebsneugründungen und -übernahmen. Kärnten unterstützt unter anderem Beratungen zur Betriebsnachfolge, während Niederösterreich auf Bürgschaften, Beteiligungen und Investitionsförderungen setzt. In der Steiermark können sowohl Investitionen als auch Beratungskosten im Rahmen der Tourismusförderung unterstützt werden. Auch Tirol, Vorarlberg, Wien und das Burgenland bieten eigene Programme.
Hilfreiche erste Anlaufstellen sind die Wirtschaftskammern, die WKO-Nachfolgebörse und die Förderdatenbank. Die Österreichische Hoteliervereinigung (ÖHV) stellt zudem gemeinsam mit der Österreichischen Notariatskammer einen Leitfaden zur Unternehmensvorsorge und -nachfolge im Tourismus zur Verfügung. Wichtig: Förderungen sind an unterschiedliche Voraussetzungen und Fristen gebunden. Wer eine Übergabe plant, sollte sich daher möglichst früh beraten lassen und die jeweils aktuellen Bedingungen prüfen.
Betriebsübergabe im Tourismus
- Potenzial: bis zu 7.900 Übergaben bis 2029
- Betroffene Branchen: Beherbergung und Gastronomie
- Bund: Leitfaden, OeHT-Investitionskredit, Haftungen, Nachhaltigkeitsbonus, ERP-Tourismuskredite
- Länder: unterschiedliche Investitions-, Beratungs-, Gründungs- und Finanzierungsförderungen
- WKO: Gründerservice, Nachfolgebörse, Förderdatenbank und Beratersuche
- ÖHV: Leitfaden zur Unternehmensvorsorge und -nachfolge im Tourismus
- Wichtig: Förderbedingungen und Fristen vor Antragstellung prüfen
- Mehr Infos: BMWET – „Betriebsübergabe im Tourismus“












