Wie befürchtet, haben sich seit dem Ende des langen Lockdowns die bei uns eingetroffenen Berichte über Anrainerbeschwerden wegen Lärm- und Rauchbelästigung stark gesteigert.
Seitens des Gesetzgebers wurde damals die Einführung des generellen Rauchverbots in der Gastronomie beschlossen, doch ist man den Unternehmern auf gesetzlicher Basis in keinster Weise unterstützend beigestanden. Es war eher die Devise „Baba und fall net!“.
Es kommt zu Beschwerden, Anzeigen und Polizeieinsätzen am laufenden Band, meist mit dem selben Resultat, nämlich der Aufforderung mittels Türsteher für Ruhe zu sorgen, da ja sonst die Sperrstunde auch vorverlegt werden könnte. Auch die Exekutive ist mit dieser Lösung nicht glücklich, da sie wohl anderes zu tun hat, als in der Öffentlichkeit lärmende und meist alkoholisierte Menschen unter Kontrolle zu bringen.
Meiner Meinung nach macht es sich der Gesetzgeber zu einfach, die Verantwortung für die Menschen vor oder in der Nähe des Lokals komplett dem Gastronomen zu übertragen. Denn immerhin war und ist es der Wille der Regierung, im Sinne des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung, in der Gastronomie ein Rauchverbot auszusprechen. Interessanterweise traut sich bisher kein Politiker im Sinne des zitierten allgemeinen Gesundheitsschutzes eine Corona-Impfpflicht einzuführen. Aber das ist ein anderes Thema.
So wie es nicht gewünscht ist die Menschen zu zwingen sich impfen zu lassen, so kann auch niemanden gezwungen werden mit dem Rauchen aufzuhören. In beiden Fällen wird der Zugang durch restriktive Maßnahmen erschwert um so ein Umdenken zu bewirken. Die Sache hat nur einen Haken, die Konsequenzen aus dem Rauchen und Lärmen vor der Tür tragen wirtschaftlich die betroffenen Gastronomen und lärm- wie geruchstechnisch die Anrainer. Der oder die Verursacher bleiben in den meisten Fällen völlig ungeschoren. Das ist auf Dauer nicht einzusehen.
Dass sich der Gesetzgeber traut, ein generelles Rauchverbot auf der Straße einzuführen, bezweifle ich, somit ist er schon aufgefordert, sich eine befriedigende Lösung für alle einfallen zu lassen. Eigens gekennzeichnete Raucherbereiche im Freien würden vielleicht das Geruchsproblem mildern, die Lärmbelästigung eher nicht. Ob die Menschen zu später Stunde ausschließlich im gekennzeichneten Bereich rauchen und plaudern ist zu bezweifeln.
Naheliegend, wie seinerzeit schon praxisnah vorgeschlagen, wäre das Rauchen in bestimmten Bereichen in den Lokalen ab Mitternacht zu gestatten. Denn ob die Menschen vor der Türe oder im Lokal rauchen ist schon egal. Geraucht wird auf jeden Fall, doch die Anrainer wären davon wenigstens nicht mehr belästigt. Welche Ersparnis an Zeit, Geld, Nerven und Strafen das für die Gastronomen bedeuten würde, brauche ich nicht näher zu beschreiben.
Euer
Peter Dobcak