Wien (TP/OTS/OTS/PWK054) – Erfreut und erleichtert über die heute vom Nationalrat im Plenum mit großer Mehrheit (SPÖ, ÖVP, FPÖ und Team Stronach) beschlossene authentische Interpretation zum § 13 a Tabakgesetz zeigt man sich seitens des Fachverbandes Gastronomie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Damit hat der Gesetzgeber selbst die seit 1.1.2009 geltende Regelung im Tabakgesetz interpretiert und klargestellt, dass ein Durchschreiten von Raucherräumen für Nichtraucher zumutbar ist. Dies war auch ständige Rechtsauslegung des Gesundheitsministeriums, bis der Verwaltungsgerichtshof im Sommer vergangenen Jahres die Regelung strenger ausgelegt hat.
Die Auslegung des Verwaltungsgerichtshofes hätte dazu geführt, dass für Gastwirte, die im Vertrauen auf behördliche Auflagen und die Auskunft des Gesundheitsministeriums Investitionen in den Nichtraucherschutz durchgeführt haben, keine Rechtssicherheit mehr bestanden hätte und diese plötzlich Verwaltungsstrafdrohungen ausgesetzt wären. In Summe hat die Branche rund 100 Millionen Euro in bauliche Maßnahmen zum Nichtraucherschutz investiert, die damit weitgehend sinnlos geworden wären. „Wir freuen uns für die Betriebe, dass der Gesetzgeber Rechtssicherheit geschaffen hat“, betont dazu der Obmann des Fachverbandes, Helmut Hinterleitner. Es gehe hier ausschließlich um eine rechtliche Frage des Vertrauensschutzes. Die Klarstellung bedeute keine „Aufweichung des Nichtraucherschutzes“, wie dies bisweilen behauptet werde, so Hinterleitner. Dass ein kurzer Weg durch die Raucherzone eines Lokals gesundheitlich unbedenklich ist, hat der Leiter des Referats für Sozial- und Vorsorgemedizin in der Ärztekammer kürzlich in einer Aussendung ausdrücklich bestätigt.
Der Gesetzgeber hat mit seiner authentischen Interpretation nun ausdrücklich klargestellt, wie die bereits im Jahr 2008 beschlossene Regelung aus seiner Sicht immer zu verstehen war. Im Übrigen wurde diese Regelung damals auch mit den Stimmen der Grünen beschlossen, so der WKÖ-Gastronomiesprecher.
„Wir hoffen, dass dieser Schritt nun dazu führt, dass wieder Ruhe in die zuletzt teilweise sehr emotional geführte Diskussion um den Nichtraucherschutz in der Gastronomie einkehrt, dass damit die Verunsicherung der Gastwirte beigelegt und der durch die Regelung im Tabakgesetz im Jahr 2008 eingeschlagenen Weg weiter beschritten wird“, betont Hinterleitner und unterstreicht abschließend: „Die Wirte sehen sich als Gastgeber und nicht als Mittel der Raucherprävention.“