Die neue Verordnung der Wiener Corona-Maßnahmen liegt vor und tritt ab 01. Oktober 2021 in Kraft. Gastro News hat alle Regeln für die Branche für Sie zusammengefasst.
Ab 01. Oktober gelten in Wien neue Corona-Regeln. Diese treffen vor allen den noch ungeimpften Teil der Bevölkerung. Denn mit der Verschärfung der sogenannten G-Regeln, wird der Druck zum Impfgang erhöht. Und auch die heimische Gastronomie ist von den Maßnahmen der neuen Verordnung nicht ausgenommen. „Die 2,5G Regelung in Wien ist für mich der logische nächste Schritt. Denn die Bundeshauptstadt hat mit dem Wien Gurgelt Angebot, flächendeckend den Gold-Standard ausgerollt und stellt das COVID-Testangebot sehr niederschwellig zur Verfügung. Ein Vorteil für alle Restaurantbesucherinnen und Restaurantbesucher, sowie der gesamten Wiener Bevölkerung. Denn für die heimischen Gastronominnen und Gastronomen besteht Kontrollpflicht der Gäste im eigenen Betrieb. Ob ein Antigen-Nachweis oder PCR-Test kontrolliert wird, spielt allerdings keine Rolle“, so Peter Dobcak, Fachgruppen Obmann der Gastronomie der Wirtschaftskammer Wien.
2G für Nachgastronomie und Veranstaltungen über 500 Personen
- In der Nachtgastronomie, in Discos und Barbetrieben ist der Zutritt nur noch für KundInnen möglich, die geimpft oder genesen sind (2G-Regel).
- Auch bei Zusammenkünften mit mehr als 500 Personen (indoor und outdoor) gilt für BesucherInnen die 2G-Regel.
- Ausgenommen davon sind Kinder unter 12 Jahren, für sie ist der Eintritt auch weiterhin mit einem Antigen-Schnelltest oder einem PCR-Test möglich. Für Kinder unter 6 Jahren ist kein Nachweis erforderlich.
- MitarbeiterInnen bei Zusammenkünften über 500 Personen und in der Nachtgastronomie brauchen entweder einen PCR-Test bzw. müssen geimpft oder genesen sein (2,5G). Haben sie keinen Nachweis muss eine FFP2-Maske getragen werden.
2,5G für Gastronomie und kleinere Veranstaltungen
- Bei Zusammenkünften mit mehr als 25 Personen gilt für den Zutritt die 2,5G-Regel (geimpft, genesen, PCR-getestet). In Kinos, Theatern und Kabaretts mit nicht mehr als 500 Besuchern bleibt für BesucherInnen die schon bekannte M-N-S-Pflicht bestehen, die für Veranstaltungen über 500 Personen aufgrund der 2G-Regel wegfällt.
- Antigen-Tests nicht mehr gültig, keine Änderungen für Kinder unter 12.
- Antigentests werden nicht mehr als Eintrittstests für KundInnen akzeptiert. Überall dort, wo 3G erforderlich ist, ist der Zutritt ab 1. Oktober nur mehr geimpft, genesen oder mit PCR-Test (Gültigkeitsdauer 48h) möglich. Diese 2,5G-Regelung gilt beispielsweise in der Gastronomie und Hotellerie, bei körpernahen Dienstleistungen sowie für den Besuch von Spitälern und Pflegeeinrichtungen.
- Ausgenommen davon sind Kinder unter 12 Jahren, für die auch ein Antigen-Test akzeptiert wird. Ebenso zugelassen bleibt ein Antigen-Test in Ausnahmefällen für Hotelgäste, wenn eine rechtzeitige Vorlage eines PCR-Ergebnisses nicht möglich ist und dadurch die Befriedigung des unmittelbaren Wohnbedürfnisses gefährdet wäre.
- Bereits jetzt dürfen in Wien körpernahe DienstleisterInnen, Beschäftigte in der Erwachsenenbildung, Personal und BetreiberInnen in der Gastronomie ihren Arbeitsort nur betreten, wenn sie einen 3G-Nachweis haben. Auch hier entfällt nun konsequenterweise der Antigen-Test als Nachweis. Ist kein Nachweis vorhanden, müssen sie eine FFP2-Maske tragen.
Die Verordnung tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft und ist vorerst bis Ende Oktober befristet. Gastro News informiert Sie wie gewohnt über die Maßnahmen und Regelungen die Gastronomie betreffend!