Sommer – Sonne – Praktikum. Viele SchülerInnen und StudentInnen nutzen die Zeit in den Ferien um Erfahrungen zu sammeln und etwas Geld zu verdienen. PraktikantInnen sind meist flexibel einsetzbar. Sie sind jung und unabhängig und wollen neue Erfahrungen sammeln, dass dafür am Wochenende oder spät abends gearbeitet werden muss nehmen sie in Kauf. Gastronomieunternehmen profitieren von der Motivation und der fachlichen Kompetenz der PraktikantInnen. Sie bereichern den Betrieb durch theoretisches Know-how, bringen neue Ideen mit ein und liefern eine wertvolle Unterstützung.
Praktika dienen als Schnittstelle zwischen Bildung und Beruf, sie kommen in verschiedenen Formen vor und werden als Pflichtpraktika, Ferialjobs, Volontariat, etc. ausgeführt. Diese sind jedoch nicht alle gleich zu behandeln, je nach Ausbildungsstadium entstehen unterschiedliche vertragliche Wirkungen und Bedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Für die Gastronomie entscheidend sind vor allem Pflichtpraktika der Tourismusschulen und genau darauf wollen wir uns in diesem Beitrag spezialisieren.
Bei einem Job aufgrund der Ausbildung handelt es sich meist um Praktika, welche oft von Tourismusschulen verlangt werden. Deshalb ist es auf der einen Seite einfach BewerberInnen zu bekommen, auf der anderen Seite sind die SchülerInnen motiviert und mit Ernsthaftigkeit bei der Sache. Immerhin ist das Praktikum Teil ihrer Ausbildung und das Arbeitszeugnis wirkt sich auf ihre spätere Berufslaufbahn aus. Pflichtpraktikas von SchülerInnen im Hotel- und Gastgewerbe sind nur im Rahmen von Arbeitsverhältnissen möglich und unterliegen dem Kollektivvertrag für Arbeiter in der Hotellerie und Gastronomie. Die Höhe des Entgelts richtet sich nach der geltenden Lehrlingsentschädigung entsprechend dem jeweiligen Schuljahr. Die PflichtpraktikantInnen werden als ArbeitnehmerInnen beschäftigt und müssen beim zuständigen Krankenversicherungsträger angemeldet werden. Übersteigt der Verdienst die Geringfügigkeitsgrenze von 386,80 Euro (brutto), sind die PraktikantInnen vollversichert (kranken-, unfall-, pensionsversichert), darunter werden sie lediglich unfallversichert.
Praktika bestehen aus einem Geben und Nehmen. PraktikantInnen profitiert von dem Einblick in die Gastronomiebranche während Gastronomen seine/ihre zukünftigen KellnerInnen oder KöchInnen auswählen können. Passt der/die PraktikantIn zum Gastronomieunternehmen, kann er/sie für eine Festanstellung in Erwägung gezogen werden. In der Gastronomie herrscht ohnehin eine hohe Fluktuationsrate, daher ist es von Vorteil, wenn Gastronomieunternehmen bei der Auswahl ihrer Mitarbeiter auf bewährte PraktikantInnen zurückgreifen können. Da das Tagesgeschäft variiert sind auch Aushilfen immer gerne gesehen. Nach einem Praktikum sind die PraktikantInnen mit dem Unternehmen vertraut und können den Gastronomiebetrieb an stressigen Tagen effizient unterstützen.
Für eine geregelte Zusammenarbeit ist ein Praktikantenvertrag nötig. Hier müssen die Dauer der Zusammenarbeit (meist drei bis sechs Monate), Lernziele des Praktikums (Tätigkeitsbereiche), BetreuerInnen, leistungsgerechte Vergütung, Zugriff auf einen Arbeitsplatz, Urlaub und Krankheitsregelungen vereinbart werden. Ebenso wird auf Rechte (Zuständigkeiten des Betriebsrates, Arbeits- und Ruhezeiten, etc.) und Pflichten (Verschwiegenheit, Weisungsgebundenheit, etc.) eingegangen. Ein schriftlicher Vertrag über die Tätigkeit, Entlohnung und Arbeitszeit beugt Missverständnisse vor und legt klare Grundlagen für das Arbeitsverhältnis fest.
Beachtet werden müssen ebenso rechtliche Grundlagen bezüglich Alter, Herkunft und Art der Beschäftigung von PraktikantInnen. Im Gastgewerbe muss vor allem das Alter berücksichtigt werden. Nach dem Kinder- und Jugendlichen- Beschäftigungsgesetz (KJBG) sind Nachtarbeit, Akkordarbeit, Beförderung höherer Geld- und Sachwerte, etc. verboten. Die Arbeitszeit darf im Durchschnitt 40 Stunden wöchentlich, also maximal 8 Stunden pro Tag, nicht übersteigen und generell nicht mehr als 45 Stunden pro Woche (9 Stunden pro Tag) betragen. Die wöchentliche Ruhezeit von täglich 12 Stunden ist in der Gastronomie auf 43 ununterbrochene Stunden festgelegt und an Sonntagen dürfen PraktikantInnen nur alle zwei Wochen eingesetzt werden.
Im Mittelpunkt des Praktikums stehen also Bildung und Beziehung. Die PraktikantInnen haben die Möglichkeit den Berufsalltag kennen zu lernen und mit der Branche vertraut zu werden. Während, durch die Zusammenarbeit, Gastronomieunternehmen die Chance haben ihre zukünftigen MitarbeiterInnen kennen zu lernen. Folglich können langfristige Arbeitsbeziehungen entstehen und ein beständiges Team aufgebaut werden.