(Weinserver) Die Frage was ist drin und was steht drauf ist derzeit bei Lebensmitteln Thema, Debatten über neue Kennzeichnungsvorschriften inklusive. Bei Wein werden solche künftig – je nachdem – zu neuer Klarheit oder Verwirrung beitragen.
Teil zwei der EU-Weinmarktverordnung, die seit Samstag in Kraft ist, bringt nämlich nicht nur Neuerungen für Winzer, sondern auch neue Bezeichnungen für verschiedene Qualitätsstufen und auch neue Verpackungsvorschriften. Die könnten Konsumenten anfangs etwas ratlos vor dem Weinregal zurücklassen.
Edler Tropfen im Tetrapack
Weinbauern müssen sich künftig mit neuen Regeln in der Herstellung, Konsumenten in erster Linie mit neuen Kennzeichnungen anfreunden.
Geregelt sind beide in der EU-Weinmarktordnung (WMO), deren (lebensmittelrechtlicher) Teil zwei am Samstag in Kraft getreten ist. Ziel der bereits Ende 2007 beschlossenen Reform ist u.a. eine Vereinheitlichung der bisher stark unterschiedlichen nationalen Vorschriften auf EU-Ebene. Die Umsetzung in Österreich erfolgt über eine Novelle zum Weingesetz, die Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich (ÖVP) Mitte Juli in Begutachtung geschickt hat.
Aus „Tafelwein“ wird „Wein“
Das Inkrafttreten der Novelle (die Begutachtung endet Mitte des Monats) dürfte anfangs Weinliebhaber mitunter etwas ratlos vor dem Regal zurücklassen, wenn Qualitätsweine dort plötzlich im Tetrapack liegen. Hochwertige Weine müssen mit der neuen EU-Verordnung nicht mehr in Glasflachen angeboten werden – „zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit“, lautet die Begründung.
Sorten- und Jahrgangsangabe Pflicht
Weitere Neuerungen aus Konsumentensicht: Eine neue Qualitätsstufe: Die darf in Zukunft, ohne nähere Herkunftsangabe, „Wein aus Österreich“ heißen. Allerdings müssen Rebsorte(n) und Jahrgang angegeben werden, heißt es in einer Aussendung des Agrarischen Informationszentrums (AIZ). Allerdings muss der Wein bestimmte qualitative Kriterien erfüllen.
Von den bisherigen drei Kategorien Tafel-, Land- und Qualitätswein fällt für den „Wein aus Österreich“ die erste weg. Bei den beiden anderen ändert sich nichts. Für bereits abgefüllt Produkte soll eine Übergangsfrist bis Ende nächsten Jahres gelten.
„Wird künftig halt Veltliner heißen“
Konkret bedeutet die neue Kennzeichnung: Billigerer Wein kann in Zukunft auch unter einer Sortenbezeichnung im Regal liegen. „Was bisher Winzerprinz oder oder ähnlich hieß, wird künftig halt Veltliner heißen“, zitierte der „Kurier“ dazu kürzlich den Präsidenten des Österreichischen Weinbauverbandes, Josef Pleil.
Mit Inkrafttreten der Reform fällt Wein künftig auch unter das Herkunftsschutzsystem des EU-Lebensmittelrechts, das zwischen Produkten mit und ohne geschützte geografische Herkunftsbezeichnung differenziert.
Neue alte Herkunftsbezeichnungen
Jedoch will Österreich hier nicht die EU-üblichen Verkehrsbezeichnungen „Wein mit geschützter geografischer Angabe“ und „Wein mit geschützter geografischer Ursprungsbezeichnung“ übernehmen, sondern dafür die geläufigen Begriffe „Landwein“ und „Qualitätswein“ beibehalten. Damit könne „die erfolgreiche österreichische Weintradition fortgeführt und den Konsumenten Sicherheit beim Einkauf gegeben werden, so Berlakovich in einer Aussendung seines Ministeriums.
Neue Regeln für Weinbauern
Neuerungen bringt das novellierte Weingesetz auch für die Hersteller: Weinbauern müssen künftig bei der Produktion andere Vorschriften und Grenzwerte bei der Aufbesserung und Süßung beachten. Außerdem ist darin eine Stärkung der Weinkontrolle vorgesehen.
Teil eins seit 2008 in Kraft
Positiv strich der Landwirtschaftsminister zuletzt die bereits im ersten Teil der Reform im Vorjahr in Kraft getretenen Regelungen zur Investitionsförderung für Weinbaubetreibe, die Umstrukturierung der Anbauflächen und die Absatzförderung auf Drittmärkten hervor. Besonders die USA und das Nachbarland Schweiz seien mittlerweile zu bedeutenden Abnehmern geworden.
Zur weiteren Förderung des Absatzes soll die Österreichische Weinmarketing (ÖWM) künftig mehr finanzielle Möglichkeiten erhalten. Die hat allerdings, wie es scheint, nicht wirklich Freunde mit dem neuen Gesetz: „Wir sind mit der EU-Regelung nicht glücklich“, zitierte der „Kurier“ ÖWM-Geschäftsführer, Willi Klinger. „Hier haben sich die Billigproduzenten und Handelslobbys durchgesetzt.“ Berlakovich zog dagegen zuletzt eine zufriedene Zwischenbilanz. „Mir geht es darum, dass unser Land auch in Zukunft den Weg einer qualitätsorientierten Weinproduktion gehen kann und dazu müssen die Rahmenbedingungen stimmen. Das wird mit der Reform der Weinmarktordnung sichergestellt.“