Gastro aktuell: Verlängerte Kündigungsfristen seit Oktober!

Dominik Köhler

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Für die Gastronomie und Hotellerie gelten seit 01. Oktober neue Kündigungsfristen, die sowohl von Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer zu beachten sind.

Die Kündigungsbestimmungen für die Branchen Gastronomie und Hotellerie haben sich seit 01. Oktober maßgeblich verändert. Denn eine Angleichung an die Fristen für Angestellte hat stattgefunden. Für die Hotellerie und Gastronomie bedeute das eine Verlängerung der Kündigungsfrist von bisher zwei auf mindestens sechs Wochen. Das gilt für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber beendet wird. Bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer beträgt die Frist nun vier statt wie bisher ebenfalls zwei Wochen.

So einfach ist es nicht

„Wir wissen aus Erfahrung, dass mit der Kündigung einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters, häufig ein Krankenstand einhergeht. Und das nicht selten schon ab dem ersten Tag. Die Folgen schlagen sich natürlich direkt auf die Personalkosten der Betreiber nieder, denn die Arbeit geht bekanntlich weiter und Ersatz muss gefunden und eingestellt werden. Durch die aktuelle Anpassung sehe ich daher eine Belastungslawine auf die Gastronominnen und Gastronomen zukommen. Weiter finde ich es ganz unglaublich, mit welcher Leichtigkeit die Arbeiterkammer und vida einen bestehenden Gesetzestext ignoriert. Darin ist nämlich festgeschrieben, dass Saisonbetriebe von der Anpassung ausgenommen sind. Und dazu zählen die Tourismusbranchen Hotellerie und Gastronomie“, so Peter Dobcak, Fachgruppenobmann der Gastronomie, Wirtschaftskammer Wien.

Warten seit 2017

Die Angleichung der Kündigungsbestimmungen von Arbeitern und Angestellten wurde im Parlament bereits 2017 beschlossen und hätte am 1. Jänner 2021 in Kraft treten sollen. Aufgrund der CoV-Krise wurde der Termin jedoch zunächst um sechs Monate auf den 1. Juli und dann nochmals um weitere drei Monate auf den 1. Oktober verschoben.