Am 15.06. gaben die Gläubigerschutzverbände AKV und KSV bekannt, dass über das Vermögen der Vapiano SE am Handelsgericht Wien ein Konkursverfahren eröffnet wurde. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf die Übernahme von Josef Donhauser. Der Betrieb in den übernommenen Filialen kann uneingeschränkt weiter gehen.
Über das Vermögen der Vapiano SE wurde bereits ein Hauptinsolvenzverfahren am Amtsgericht Köln eröffnet. Diese Eröffnung in Deutschland bildet einen eigenständigen Insolvenzgrund für die Eröffnung eines sogenannten „Sekundärinsolvenzverfahrens“ am Handelsgericht Wien. Seine Wirkungen beschränken sich auf das in Österreich vorhandene Vermögen der Schuldnerin. Die betroffene Filiale ist eine Zweitniederlassung der deutschen Restaurantkette und gehört somit nicht zu Vapiano Österreich. „Der Konkurs hat mit der Übernahme nichts zu tun und tangiert den Betrieb in der Herrengasse nicht. Wir sind in der Tat mit der momentanen Auslastung der Innenbezirkstandorte sehr zufrieden“, versichert Josef Donhauser.
Rund 55 Gläubiger und 52 Dienstnehmer betroffen
Wegen der Corona Krise musste das Lokal Mitte März geschlossen werden. Da ein erforderlicher Zufluss an Liquidität durch die Vapiano SE in Deutschland nicht mehr möglich war, musste letztlich in Wien die Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens beantragt werden.
Die Vapiano SE Zweigniederlassung beschäftige 52 Dienstnehmer in Österreich. Laut Schuldnerangaben wurden die Dienstverhältnisse zu einem Großteil bereits vor Insolvenzeröffnung beendet. Von dem Insolvenzverfahren sind derzeit rund 55 Gläubiger mit Gesamtforderungen in noch festzustellender Höhe betroffen. Die Gesamtverbindlichkeiten können derzeit nicht eingeschätzt werden, da unklar ist inwieweit Forderungen aus dem Hauptverfahren in Deutschland (Amtsgericht Köln) auf das Sekundärverfahren durchschlagen.
Ursprünglich war geplant, ein Sekundärinsolvenzverfahren über die Zweigniederlassung in Österreich zu vermeiden. Aufgrund des gemeinsamen Eigentums der Geschäftsausstattung mit der österreichischen Vapiano Restaurants- und Beteiligungs GmbH sowie der Walfischgasse 11 Moulin Rouge Gastronomie GmbH und die noch nicht erfolgte Aufteilung des Verwertungserlöses hat die deutsche Insolvenzverwalterin jedoch den gegenständlichen Antrag gestellt.