Um die von der Krise am härtesten betroffenen Branchen Gastronomie, Hotellerie und Tourismus bestmöglich zu unterstützen, wird ein weiteres Unterstützungspaket zur Verfügung gestellt. Mit dabei, ein Trinkgeldersatz von 175 Euro.
„Wir lassen Betriebe und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht im Stich“, sagte Tourismusministerin Elisabeth Köstinger, am 10. März 2021, im Zuge der Vorstellung neuer Unterstützungsmaßnahmen, die in hohem Ausmaß der Gastronomie sowie der Tourismus- und Freizeitwirtschaft helfen werden. Das Paket enthält u.a. einen Kurzarbeitsbonus für Betriebe und Trinkgeldersatz für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, eine Verdoppelung des Ausfallsbonus für März sowie eine Gastgärtenförderung für Investitionen.
Kurzarbeitsbonus und Trinkgeldersatz
„In keiner Branche ist die Lage so dramatisch wie in der Gastronomie, dem Tourismus und der Freizeitwirtschaft. Zehntausende Betriebe sind seit November des Vorjahres geschlossen. Mit einem Kurzarbeitsbonus in der Gesamthöhe von 1.000 Euro werden Betriebe bei der Abgeltung von Urlaubsansprüchen unterstützt und Trinkgeldausfälle kompensiert“, so Köstinger. Der Bonus besteht aus zwei Teilen: „Durch die Kurzarbeit haben wir allein in Gastronomie und Hotellerie 129.000 Arbeitsplätze gerettet. Gleichzeitig haben sich aber Urlaubsansprüche bei den Mitarbeitern aufgebaut. Um die Betriebe bei der Auszahlung der Urlaubsansprüche zu unterstützen, erhalten Sie für März einen Kurzarbeitsbeitrag von 825 Euro.“ Der zweite Teil besteht aus einem Trinkgeldersatz. „Das Trinkgeld ist in der Gastronomie ein fixer und kalkulierter Gehaltsbestandteil, auf den die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seit einem Jahr verzichten müssen. Das ist ein Grund, warum immer mehr Tourismus-Beschäftigte überlegen, die Branche zu wechseln. Wir wollen unsere Fachkräfte halten. Daher bekommen alle, die von der Trinkgeldpauschale betroffen waren, einen Trinkgeldersatz von 175 Euro“, erklärt die Tourismusministerin.
Verdoppelung des Ausfallsbonus für März
„Zur Unterstützung der besonders hart betroffenen Branchen haben wir einen großzügigen Ausfallsbonus für März verabschiedet. Mit diesem Märzbonus wird der Zuschuss von 15 auf 30 Prozent erhöht und der derzeitige Deckel des Zuschusses von 30.000 auf 50.000 Euro angehoben. Für ein kleines Restaurant mit einem Umsatzausfall von 90 Prozent und einem monatlichen Umsatz von 37.500 Euro wird der Ausfallsbonus somit auf über 10.000 Euro verdoppelt“, führt Köstinger aus.
Unterstützung bei Umbau von Schanigärten
„Da uns die Pandemie noch länger beschäftigen wird, wird es notwendig sein, optimale und Corona-taugliche räumliche Bedingungen zu schaffen. Eine Möglichkeit dafür ist die Erweiterung oder Neu- und Umbau von Gast- und Schanigärten. Darum unterstützen wir unsere Wirtinnen und Wirte bei diesen Investitionen mit bis zu 20 Prozent der Kosten. Insgesamt stehen dafür 10 Mio. Euro zur Verfügung“, betont die Tourismusministerin. Die Abwicklung wird durch die Österreichische Hotel- und Tourismusbank erfolgen.
Die Öffnung wir kommen
„Unser Ziel bleibt, dass Tourismus und Gastronomie so bald wie möglich wieder öffnen können. Entscheidend dafür ist die Entwicklung der Infektionszahlen und Erfahrungswerte von regionalen Öffnungsschritten. Betriebe und Mitarbeiter in Gastronomie, Tourismus und Freizeitwirtschaft haben diese Krise bislang gemeinsam durchgestanden, unter großen Opfern und Anstrengungen. Leider müssen sie und wir alle noch weiter durchbeißen, bis Öffnungsschritte und mehr Normalität wieder möglich sind. Dieser Zeitpunkt wird kommen! Darauf freuen wir uns schon alle. Bis dahin setzen wir alle Hebel in Bewegung, um Unternehmen und Mitarbeiter bestmöglich zu unterstützen“, betont Tourismusministerin Köstinger abschließend.
Weitere Informationen lesen Sie unter: www.sichere-gastfreundschaft.at