Im Dienst der Konsumentinnen und Konsumenten soll eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für Rindererzeugnisse und Eier eingeführt werden. Ob die Regelung auch die heimische Gastronomie betreffen wird, ist noch offen.
Noch ist nichts entschieden, aber der Weg ist geebnet. Gesundheitsminister Rudolf Anschober nutzt die Gunst der Stunde nach einem erfolgreichen Tierschutzvolksbegehren und macht sich für die verpflichtende Herkunftskennzeichnung von Rindfleischerzeugnissen und Eiern in der Gemeinschaftsverpflegung stark. Offen bleibt ob auch die Gastronomie von der neuen Regelung betroffen sein wird. Denn, die Herkunftskennzeichnung von Rindfleischprodukten und Eiern nur für einen Teil der Gemeinschaftsverpflegung vorzuschreiben, also beispielsweise die Gastronomie von dieser Verpflichtung auszunehmen, müsse laut Gutachten, sachlich begründet sein.
Ein Schritt dem weitere folgen
Da die Lebensmittelkennzeichnung auf EU-Ebene sehr strikt geregelt ist und nur einen sehr engen Spielraum für nationale Maßnahmen lässt, ist das der erste Versuch einer Ausweitung der Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln in Österreich. „Setzen wir einen ersten Schritt, der gute Erfolgsaussichten hat und lassen diesem dann weitere folgen. Hier ist mein Vorschlag nach einer Kennzeichnung von Rindfleisch und Eiern in der Gemeinschaftsverpflegung inklusive Gastronomie sicher geeignet“, ist Anschober überzeugt. Das Beispiel Schweiz zeige, dass dies praktikabel ist und inzwischen auch von den Gastronomen geschätzt wird. „Eine Kennzeichnung auch in der Gastronomie entspricht einerseits dem Wunsch der Konsumentinnen und Konsumenten und ist andererseits gut für unsere Bäuerinnen und Bauern“, so Anschober.
Quelle: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz