Was Anfangs noch als konstruktive Gespräche zum Thema Winterschanigärten empfunden wurde, hat leider einen sehr ernüchternden Abschluss gefunden. Ja, wir bekommen die Erlaubnis Tische und Sessel auch in den Wintermonaten vor das Geschäft stellen zu dürfen, doch zu welchem Preis?
Die Gebühren in der Zone 1 (Fußgängerzonen und wichtige Straßen) werden um 266% !! auf € 20,– pro Quadratmeter und Monat erhöht, die Gebühren in den Zonen 2 & 3 um jeweils 100%, das heißt von € 5,– auf € 10,– in der Zone 2 sowie von € 1,– auf € 2,– in der Zone 3. Natürlich kann man sagen, dass € 2,– nicht viel sind, aber welcher Unternehmer kann es sich schon leisten seine Preise von einem Tag zum anderen zu verdoppeln? Am Ende des Tages wird die Gastronomie ihre Preise erhöhen müssen, somit zahlt die Gebührenbelastung der Konsument. Das kann der Stadtregierung egal sein, Hauptsache die Einnahmen steigen. Uns ist das allerdings nicht gleichgültig, denn wir müssen uns erstens dauernd für Preiserhöhungen rechtfertigen und zweitens riskieren wir mit jeder Preiserhöhung einen gefährlichen Gästerückgang.
Weiters wird mit der Möglichkeit von Gestaltungskonzepten unter Berücksichtigung von unterschiedlichen Interessen der Interpretation einzelner Beamten und Bezirke Tür und Tor geöffnet, ohne dass der Gastronom viel dagegen unternehmen kann, denn ein Recht auf einen Schanigarten hat er nicht. Oftmals besteht, besonders in der Innenstadt, für den öffentlichen Raum ein besonderer Nutzungsdruck. Das heißt, viele verschiedene Gruppen wollen den zur Verfügung stehenden öffentlichen Raum nutzen. Mit der Möglichkeit des Gestaltungskonzeptes fürchte ich nur, dass die Interessen der Gastronomen, die ja wirtschaftlicher Natur sind, vermehrt hintangestellt werden. Denn die Behörde denkt nicht betriebswirtschaftlich. Somit geht mein ganz großer Appell an die zuständigen MBA‘s wieder mehr Mut zu zeigen und auch einmal negative Stellungnahmen einzelner Magistrate nicht gleich als Versagungsgrund für einen Schanigarten anzusehen. Denn die letzte Entscheidung trifft das MBA, ob ein positiver Bescheid, meist mit Auflagen, erteilt werden kann oder nicht.
Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal ganz klar sagen, dass Schanigärten im Sommer kein Entgegenkommen der Stadt ist, sondern absolute Notwendigkeit. Das Geschäft verlagert sich von drinnen nach draußen und ist somit kein Zusatzgeschäft. Hat der Betrieb keinen Schanigarten gehen die Leute woanders hin, so einfach ist das. Die Vielzahl der Schanigärten jetzt über den Preis eindämmen zu wollen klingt zwar logisch, ist allerdings äußerst kurzsichtig, da wiederum viele Lokale schließen werden, die sich die Gebühr nicht mehr leisten können. Ich denke dabei zum Beispiel an die Fußgängerzone Favoritenstraße. Mir kann niemand erzählen, dass die Kaufkraft der Gäste dort eine monatliche Gebühr von € 20,– pro Quadratmeter rechtfertigt. Selbst die Mariahilfer Straße ist ein Problem wie ich höre. Die Telefone in meinem Büro laufen schon heiß durch Anrufe von verärgerten Mitgliedern, für die die Gebührenerhöhung eine Überlebensfrage geworden ist.
Die Begutachtungsfrist für das Gesetz läuft bis zum 8. August 2016. Wir werden uns in unserer Stellungnahme nochmals ganz klar gegen diese überzogene Gebührenerhöhung aussprechen. Ich hoffe es nützt etwas, denn ein Einspruchsrecht an sich haben wir nicht. Wenn sich die Stadt entschließt die Gebühren so stark zu erhöhen, dann ist das so.
Euer
Peter Dobcak
Fotocredit: iStockphoto