Im Zuge einer Pressekonferenz am 17.12. verkündet Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein gemeinsam mit Familienministerin Susanne Raab die Corona-Regeln für die Festtage. Besonderes Highlight: Die Gastro darf zu Silvester ohne Sperrstunde öffnen. Hier lesen Sie alle Regeln auf einen Blick.
Der Jahreswechsel und die Weihnachtsfeierlichkeiten stehen vor der Tür! Verbringt man normalerweise die Feste mit seinen Liebsten daheim, ist man sich dieses Jahr, ebenso wie vergangenes Jahr, nicht mehr sicher, ob und was überhaupt erlaubt ist. Die Bundesregierung mit Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein und Familienministerin Susanne Raab verkündete am Freitagmorgen die wichtigsten Corona-Regeln für die kommenden zwei Wochen.
Ausnahmen zu Weihnachten und Silvester
Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein nimmt auf die familiären Bedürfnisse der Österreicher Rücksicht, mahnt aber zugleich vor unvorsichtigem Verhalten und Leichtsinnigkeit. „Die ersten 3 Adventwochen haben sich auch in diesem Jahr nicht wie gewünscht zugetragen. Aber keiner denkt an große Weihnachtsfeiern, während Menschen in den Spitälern liegen und sterben. Der Lockdown ist mittlerweile beendet, daher ist es umso wichtiger, auch in den kommenden Tagen und Wochen Vorsicht walten zu lassen. Mir ist bewusst, dass wir uns alle ein Leben wie vor der Pandemie wünschen. Und Weihnachten sollte auch dieses Jahr ein Fest der Nächstenliebe und Rücksichtnahme aufeinander sein. Ein Fest, das man gemeinsam verbringt. Darum haben wir uns beraten und für die Festtage die geltenden Corona-Regeln entsprechend adaptiert“, so Mückstein.
Mir ist bewusst, dass wir uns alle ein Leben wie vor der Pandemie wünschen.
Gesundheitsminister Mückstein
Alle Regeln auf einen Blick
- Der Lockdown für Ungeimpfte wird um 10 Tage verlängert.
- Die 2G-Regel gilt auch weiterhin in Gastronomie, Hotellerie und Handel
- Am 24., 25., 26. und 31. Dezember wird es Ausnahmen für die noch Ungeimpften geben, die den Besuch bei Verwandten ermöglicht. Familienfeiern sollen bis maximal 10 Personen stattfinden, bei Feiern mit 11 bis 25 Personen müssen die Anwesenden einen 2G-Nachweis vorweisen können.
- Die Sperrstunde der Gastronomie wird am 31. Dezember aufgehoben, dabei sind die üblichen Sperrstunden-Regeln der Bundesländer zu beachten.
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