Selbstgemachte Produkte verkaufen – das gibt es zu beachten

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Hausgemachte Limonade oder Eistee, Liköre, Branntwein, Speiseöl, Ketchup – viele (Hobby-)Gourmets und professionelle Gastronomen kreieren ihre ganz eigenen Rezepte für so manches Produkt. Daraus lässt sich durchaus ein erfolgreiches Nebengewerbe aufziehen. Vorausgesetzt, es schmeckt und es werden ein paar wesentliche Dinge beachtet. Hausgemachte Limonade oder Eistee, Liköre, Branntwein, Speiseöl, Ketchup – viele (Hobby-)Gourmets und professionelle Gastronomen kreieren ihre ganz eigenen Rezepte für so manches Produkt. Daraus lässt sich durchaus ein erfolgreiches Nebengewerbe aufziehen. Vorausgesetzt, es schmeckt und es werden ein paar wesentliche Dinge beachtet.

Herstellung und Stückzahl

Unabhängig davon, ob man sich mit dem Vertrieb selbst hergestellter Produkte nur etwas dazuverdienen oder damit gleich eine Existenz gründen möchte – wichtig ist zunächst eine passende Idee. Meist ergibt sich etwas aus dem Zufall oder aus einem Hobby heraus und die positive Rückmeldung aus dem Familien- und Freundeskreis ermutigt dazu, die Herstellung auszuweiten und die Produkte zu verkaufen.

Da anfangs nicht sicher ist, ob auch Leute außerhalb des eigenen sozialen Umfeldes die Produkte kaufen würden, ist es sinnvoll, möglichst viele Rückmeldungen einzuholen, wie das Selbstgemachte bei anderen ankommt. Dafür sollte man erst einmal nur eine kleine Stückzahl herstellen, sie Familie und Freunde verschenken und die ehrliche Meinung und konstruktive Kritik der „Probanden“ abwarten.

Ist das Feedback positiv ausgefallen, gilt es anschließend zu überlegen, wie hoch künftig die Stückzahl sein soll. Das hängt zum einen davon ab, was voraussichtlich verlauft wird, und zum anderen davon, wie es um die persönlichen Kapazitäten für die Herstellung bestellt ist. Dabei stellt sich die Frage, wie der Herstellungsprozess gestaltet sein muss, um eventuell auch größere Stückzahlen zu schaffen. Wichtig ist, dass bei größeren Mengen weder die Qualität noch die Motivation leiden und dass es ausreichend Lagerraum gibt, um einen Vorrat an fertigen Produkten aufzubewahren.

Die richtige Lebensmittelkennzeichnung

Im Rahmen des Verbraucherschutzes müssen bestimmte Lebensmittel gekennzeichnet werden – das schreibt die EU-Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) einheitlich für jeden Mitgliedstaat der EU vor. Zu den Pflichtangaben auf den Etiketten gehören folgende Punkte:

  • Bezeichnung des Lebensmittels
  • sämtliche Zutaten und ihre enthaltenen Mengen
  • Nährwertinformationen (Gehalt an Energie, Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz)
  • Nettofüllmenge oder Stückzahl
  • Chargennummer
  • Mindesthaltbarkeits- bzw. Verfallsdatum
  • Name und Anschrift des Herstellers
  • Ursprungsland oder Herkunftsort
  • Gegebenenfalls Bedingungen zur Aufbewahrung oder Verwendung
  • Allergenkennzeichnung
  • Angaben zur Verwendung von Lebensmittel-Imitaten
  • bei alkoholhaltigen Lebensmitteln der Alkoholgehalt

Die Pflichtangaben auf den Etiketten müssen leicht verständlich und gut lesbar sein und daher eine Mindestschriftgröße von 1,2 Millimeter haben bzw. 0,9 Millimeter bei kleinen Verpackungen. Zusätzlich zu den Pflichtangaben können noch weitere Angaben gemacht werden. Sie dürfen den Platz für die Pflichtangaben aber nicht einschränken, sie unterbrechen oder verdecken.

Etiketten auf Flaschen, Dosen und dergleichen haben aber noch weitere Funktionen, denn zu den Angaben über die Zusammensetzung und den Hersteller können sie auch Warnhinweise über gefährliche oder brennbare Inhaltsstoffe sowie Herkunftsbezeichnungen vermitteln. Etiketten sind demnach eine wichtige Informations-, gleichzeitig eine nicht zu unterschätzende Werbefläche. Sie setzen die Produkte optimal in Szene und verleihen ihnen durch die personalisierbare Gestaltung ein einzigartiges, unverwechselbares Design. Ein ansprechendes Etikettendesign wertet die Produkte optisch auf und schafft zudem einen animierenden Kaufanreiz.

Wichtiges zum Urheber- und Steuerrecht

Bei der Namensgebung der Produkte sowie bei der Gestaltung von Logo, Etiketten, Flyern und Plakaten sollte natürlich unbedingt darauf geachtet werden, ob eventuell Urheberrechte vorliegen. Verstöße dagegen können erheblich Folgen haben. Im Zweifelsfall ist es daher immer besser, sich an den Markeninhaber oder Urheber zu wenden und sich von ihm die Nutzungsrechte einzuholen.

Ab einem gewissen Ausmaß sind für den Verkauf von selbstgemachten Produkten Steuern und Beiträge fällig. Zu klären ist, ob die Sozialversicherung weiterhin über das Hauptgewerbe laufen kann. Wer auf eine Kleinunternehmerregelung verzichtet, muss monatlich oder vierteljährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben.

Weitere Regelungen für den Vertrieb von Lebensmitteln

Bevor es an den eigentlichen Verkauf der selbst hergestellten Produkte geht, gibt es noch weitere rechtliche Regelungen zu beachten. Unabhängig vom Umfang muss das Finanzamt darüber informiert werden, sobald die Produkte mit einer Verkaufsabsicht hergestellt werden. Außerdem ist eine Anmeldung beim Gewerbeamt nötig.

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Wer selbstgemachte Marmelade, Aufstriche, Speiseöle oder andere Lebensmittel verkaufen möchte, muss sich zusätzlich bei der Lebensmittelüberwachung melden. Dazu kommen noch die Hygienevorschriften, die es bei der Herstellung von Lebensmitteln zu beachten gibt.  Professionelle Gastronomen dürften durch ihr Gewerbe mit diesen Vorschriften bereits vertraut sein, Hobby-Gourmets sollten sich umfassend mit der Thematik auseinandersetzen, um rechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden.

Realistische Preisvorstellungen

Nicht ganz unwesentlich ist die Frage, wie hoch der Verkaufspreis für die selbstgemachten Produkte sein soll. Dabei gilt es den Spagat zu schaffen zwischen einem Betrag, der zumindest die Unkosten deckt und einem Betrag, den die Kunden bereit sind zu zahlen.

Berücksichtigt werden muss dabei, wie viel die Zutaten, Gefäße und das Arbeitsmaterial im Einkauf kosten und wie hoch der Arbeitsaufwand für die Herstellung ist. Wie viel Zeit muss dafür aufgewendet werden und wie hoch soll in etwa der Stundenlohn liegen? Auch anfallende Gebühren sollten in die Preiskalkulation miteinfließen.

Gute Verkaufskanäle

Wenn die Produktion gut angelaufen und eine gewisse Nachfrage vorhanden ist, geht es als nächstes darum zu überlegen, über welche Kanäle das Selbstgemachte verkauft werden soll bzw. kann. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Produkte zum Verkauf anzubieten.

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Für Gastronomen bietet es sich an, die selbsthergestellten Produkte direkt im eigenen Betrieb zu verkaufen. Außerdem können sie auf der Homepage des Restaurants einen Shop-Bereich integrieren und dort die Produkte anbieten.

Privatleute können dafür entweder die persönliche Homepage nutzen, einen eigenen Online-Shop erstellen oder die Produkte auf Online-Marktplätzen verkaufen. So lässt sich die Reichweite vergrößern, sodass sie sich nicht länger auf den regionalen Umkreis begrenzt. Wer lieber stärker vor Ort präsent sein oder die Produktion in einem kleinen Rahmen halten möchte, kann das Selbstgemachte auch in den privaten Wohnräumen, in einem separaten Laden oder auf den Märkten in der Region vertreiben.

Damit das Geschäft gut läuft, ist es wichtig, die Leute darüber zu informieren, dass man etwas zum Verkauf anzubieten hat, und sie von der Qualität der Produkte zu überzeugen. Wirksam ist neben der klassischen Mundpropaganda, Flyern und Aushängen die Werbung über die Homepage und die sozialen Netzwerke.