Es hat lange hat gedauert, bis die Regierung letztes Jahr das generelle Rauchverbot beschlossen und per 1. November in Kraft gesetzt hat. Es war eine Irrfahrt durch Vorschläge, Regeln, Protesten und vielen Ja’s und Nein’s. Vor allem war es eine Reise, die den Gastronomen sehr viel Geld und am Ende einigen hundert Kollegen die Existenz gekostet hat beziehungsweise kosten wird.
Wer glaubt, dass diese Irrfahrt nun ein Ende hat, der irrt. Es wurde soeben eine neue Seite an bürokratischen und missverständlichen Regeln und Vorgaben aufgeschlagen. Denn am 23. Dezember 2019 wurde ein Erlass veröffentlicht, der eine Ausnahmeregelung des Rauchverbots auf Freiflächen vorsieht. Seitdem haben mich immer wieder Unternehmer kontaktiert mit der Frage, wie dieser Erlass zu verstehen sei und wie sie damit umgehen müssen. Dazu gehören auch Fragen, ob es gestattet sei, Wintergärten zu bauen oder Zelte aufzustellen. Die Branche ist verwirrt aufgrund der unverständlichen Formulierungen im Erlass, was denn nun als Freifläche definiert ist und wie die Formulierung „raumbildend” zu verstehen sei. Und da kamen natürlich Ideen und Vorschläge, wie man das ganze denn kreativ auslegen könnte.
Zumindest hat sich der zuständige Experte im Ministerium bemüht, den Rauchern im Freien ein wenig Wetterschutz zu gewähren. Im Erlass heißt es dazu wie folgt: Sobald eine Dachkonstruktion vorhanden ist, darf die als Schutzwand anzusehende Fläche nicht mehr als 49 Prozent der verfügbaren Fläche ausmachen. Das heißt, eine Wand auf zwei Seiten vertikal vom Boden bis zum Dach oder knapp weniger als die halbe Höhe zum Dachrand horizontal auf allen vier Seiten. Beträgt zum Beispiel die Schirmhöhe an den Außenrändern 210 cm, darf entweder rundherum eine Schutzwand in der Höhe von 100 cm (weniger als 50 Prozent von 210 cm) aufgestellt werden oder komplett geschlossen auf zwei Seiten. „Wer bitte soll das verstehen?
Die Diskussion ist sicher lange noch nicht vorbei. Weitere Anrufe mit kreativen Ansätzen zur Auslegung der Regelung sind erneut bei mir eingelangt. Rechtssicherheit ist erneut ein Wunschdenken.
Der traurige Trend, alles über das Gericht ausfechten zu müssen, um zu wissen was erlaubt ist oder nicht, geht leider weiter. Auch für die Beamten, die ebenfalls nicht genau wissen, was jetzt passt oder nicht.
Es lebe die Bürokratie!