Von Peter Dobcak
Wieder einmal geht es um den Widerruf oder eine Nicht-Verlängerung der Schanigartengenehmigungen. Wie bekannt, benötigt man zum Betrieb eines Schanigartens eine Gebrauchserlaubnis. Diese wird vom zuständigen Magistratischen Bezirksamt im Rahmen des GAG (Gebrauchsabgabegesetz) erteilt.Im GAG heißt es im § 4 Abs. 1 wie folgt: „Weiters ist die Gebrauchserlaubnis bei einer mehr als einmaligen Bestrafung wegen Übertretungen dieses Gesetzes oder wegen Nichteinhaltung der gemäß § 2 Abs. 2 auferlegten Verpflichtungen zu widerrufen.“
Unglücklicherweise wird ab sofort jede Übertretung der letzten 5 Jahre überprüft und dazugezählt! Das ist auch jede noch so kleine Strafe, die im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Schanigartens verhängt wurde. 2 Übertretungen kommen da ganz schnell und leicht zusammen. Die Konsequenz ist existenzgefährdend. Daher der dringende Aufruf an meine Kollegen und KollegInnen: Bitte achtet auf die genaue Einhaltung der Auflagen beim Betrieb des Schanigartens!!
Alles andere kann die Genehmigung kosten und womöglich den Betrieb.
Wenn man die üblichen Auflagen in den Schanigarten-Bescheiden ansieht (oft mehr als 20) ist es für die Behörde ganz leicht, eine Übertretung zu finden. Zum Beispiel: die Pflanzen sind verdorrt (nicht in begrüntem Zustand), der Markierungsnagel fehlt, nach Betriebsschluss werden die Tische nicht ausreichend verwahrt, die Schanigartenfläche ist verunreinigt, Auflagen wegen Behindertenschutz (Tastleiste) werden nicht befolgt, der Leitbalken ist nicht montiert, die PSST-Tafel ist nur einmal und nicht bei jedem Zugang zum Schanigarten angebracht, die Abgrenzung ist nur 98 cm hoch (mind. 1 m ist vorgeschrieben) oder eine betriebsfremde Werbung ist an der Abgrenzung angebracht. Schwere Delikte, wie der Schanigarten wurde größer als genehmigt aufgestellt oder dieser wird nach 23:00 Uhr noch betrieben, kommen oft noch dazu.
Das heißt, wenn die Behörde es darauf anlegt, findet sie (immer) eine Übertretung. Und die Beamten legen es darauf an, denn der vorgeschriebene Beitrag zum Budget muss erreicht werden.
Selbstverständlich haben wir bereits Gespräche geführt und versuchen diesen Zustand so rasch als möglich zu ändern. Dazu bedarf es in letzter Konsequenz allerdings eine Änderung des Gesetzes – wieder einmal. Da die Stadtverwaltung allerdings dann weniger Strafen aussprechen kann und damit auf dringend benötigtes Geld für die Stadtkasse verzichten müsste, wird eine Änderung höchstwahrscheinlich nicht so rasch durchzusetzen sein. Erst wenn die Stadtverwaltung erkennt, dass damit reihenweise Gastronomiebetriebe in den Ruin getrieben werden und sie damit mehr Steuern verliert als Geld durch Strafen eingehoben wird, wird die Stadtregierung das Gesetz ändern. Wieder einmal viel zu spät und auf Kosten vieler Existenzen!
Euer
Peter Dobcak
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