Neue Regeln für Wiens Lokale und Gastronomiebetriebe sind beschlossen. Im Kampf gegen die Verbreitung des Corona Virus wird die Registrierung der Gäste verpflichtend.
Das offizielle Formblatt für die Wiener Gastronomiebetriebe ist da. Verfasst wurde es von der MA 15, dem Stadt-Wien-Gesundheitsdienst. Den Link zum Download der Wirtschaftskammer Wien finden Sie hier. Die Formblattvorlage der Stadt Wien für die Gäste finden Sie hier und die für das Personal hier. Diese müssen bereits ab Montag, dem 28. September 2020 von allen Lokalbesuchern der Bundeshauptstadt ausgefüllt werden.
Die Gastronomie zählt zu den am stärksten von der COVID-19 Pandemie betroffenen Branchen. Mit den ab Montag geltenden Regeln zur Registrierung der Gäste soll die Nachverfolgung von Kontaktpersonen bei Coronavirusinfektionen erleichtert werden.
Formblätter statt Listen
Den Wirten und Lokalbetreibern wird vorgeschrieben, Formblätter zur Registrierung der Gäste aufzulegen. Diese werden aufgefordert persönliche Daten einzutragen um für den Fall einer bestätigten Corona-Infektion als Kontaktperson ausfindig gemacht werden zu können. Es wird bewusst auf Listen verzichtet um die Anonymität der BesucherInnen untereinander zu wahren. So wird die Registrierung mithilfe einzelner Blätter durchgeführt, die anschließend von den Betrieben vier Wochen lang aufbewahrt werden müssen. Die Behörden haben nur im Fall einer bestätigten Infektion Einsicht in die archivierten Registrierungsblätter.
Sperrstunde bleibt unverändert
Die Maßnahme soll, nach aktuellem Stand, bis Jahresende 2020 gelten. Gastronomen die sich bei der Umsetzung weigern müssen zudem mit Strafen rechnen. Von der neuen Verordnung nicht betroffen ist die im Moment geltende Sperrstundenregelung in Wien. „In einer Millionenstadt geht man nicht um 22 Uhr schlafen. Eine Verkürzung der Öffnungszeiten würde zudem die wieder florierende Gastronomie beschädigen, die damit einen Großteil ihrer Gäste verlieren würde“, so Bürgermeister Michael Ludwig. Der weiter betont, dass eine Vorverlegung der Sperrstunde die Gefahr illegaler Partys erhöhen würde und die Registrierungspflicht von LokalbesucherInnen zur Erleichterung bei der Ausfindigmachung von Kontaktpersonen erheblich beiträgt.
Formblätter für die Wiener Gastronomie: