Von Peter Pointner
Anfang 2018 ist es soweit. Unter dem Deckmantel des Nichtraucherschutzes kommt das totale Rauchverbot in allen Gastronomie-Lokalen. In allen Gastronomiebetrieben? Nicht ganz.Es wäre nicht Österreich, gäbe es nicht Ausnahmen oder kleine Hintertürchen.
Es ist durchaus verständlich, dass es alles andere als angenehm ist, wenn man gerade ein herrliches 7-Gänge Menü genießt und vom Nebentisch steigt einem der Qualm direkt unter die Nase. Selbstverständlich denkt man bei den neuen Gesetzen und Bestimmungen auch an das Personal. Als Nichtraucher in der Gastronomie zu arbeiten ist nicht immer ein Vergnügen. In kleinen Cafés und Bars kann man an manchen Tagen die Luft fast schneiden, so dicht steht der Nebel unter der Decke.
Es gibt also durchaus Gründe für ein totales Rauchverbot. Generell ist dagegen eigentlich nichts einzuwenden. Nur wenn man sich etwas genauer mit der Materie befasst, dann fängt wie so oft – die Fassade an zu bröckeln.
Genau wie die Kaffeehaus-Kultur gab es in Österreich eben auch immer die Rauchkultur. Diverse Erzeugnisse die unter der Schirmherrschaft der Austria-Tabak entstanden sind, haben in unserem alltäglichen Sprachgebrauch schon lange Einzug gehalten. Der Begriff Feinspitz zum Bespiel bezog sich zu Anfang auf Menschen, die die Zigarettenmarke „Austria 2“ mit einem Zigarettenspitz rauchten. Der Grund: der Tabak in der „A2“ war von besserer Qualität im Vergleich zu der „A3“, jedoch war die „A2“ filterlos. Wer also etwas vom Rauchen verstand, rauchte „A2“ im gefilterten Spitz. Der „Feinspitz“ war geboren.
Ein weiteres Beispiel ist der zutiefst österreichische Ausdruck „Tschick“, der auch in einem Lied von Georg Danzer verewigt wurde.
In der heutigen Zeit nimmt die Kommunikationsfähigkeit der Menschen ohnedies, durch soziale Netzwerke und Co., stetig ab. Mittlerweile ist das Bild von Menschen, die im Kaffeehaus sitzen und nur per „WhatsApp“ kommunizieren alltäglich. Diverse Zigarrenrunden, die sich momentan in Bars oder Kaffeehäusern treffen, werden Ihre Meetings dann nur noch zu Hause oder gar nicht mehr abhalten. Denn während den Wintermonaten hat wohl keiner Lust, sich bei minus sieben Grad für zwei Stunden vor die Tür zu begeben.
Vor allem in Diskos und Clubs ist es – auch momentan – ein Ding der Unmöglichkeit die Besucher vom Rauchen abzuhalten.
Was also tun, wenn der Staat versucht einen Teil der österreichischen Kultur aus dem öffentlichen Raum zu verbannen? – Wie man in Deutschland sieht, haben dort einige Bundesländer einige Bestimmungen wieder zurückgenommen, allerdings erst dann, nachdem ein riesiger Kollateralschaden der Wirtschaft, einhergehend mit vielen Schließungen, entstanden ist.
Ausgenommen sind vom Nichtraucherschutz Hotels, die zwar eine Raucherlounge anbieten dürfen, wo allerdings keine Bedienung von Seiten des Personals stattfinden darf. Man kann sich also nur sein Getränk ordern, bezahlen und dann hinter den Glastüren der Lounge verschwinden.
Eine weitere Ausnahme sind Trafiken. In Trafiken darf weiterhin geraucht werden und genau hier wird es interessant. Es gibt schon zahlreiche Ideen, wie man dieses Hintertürchen nützen kann. In der Merkur-City in Wiener Neustadt zum Beispiel, hat das Tabakfachgeschäft Sturm eine kleine, aber feine Raucherlounge eingerichtet.
Es wäre also für einen Gastronomen, wie Kaffeehausbetreiber, kein Problem, wenn er sich eine Immobilie mit einem Trafik-Besitzer teilen würde. Zum Rauchen geht man dann, durch eine Glastüre, die auch vom Kaffeehaus zugänglich ist, in die Trafik hinüber, denn eine räumliche Trennung muss natürlich bestehen. Auch für Einkaufs-, Kino- und Entertainmentzentren wäre das eine Möglichkeit das Gesetz etwas zu „beugen“.
Besonders die kleinen Betriebe sind von den Bestimmungen zum Nichtraucherschutz betroffen. Ein Blick in unser Nachbarland Ungarn zeigt deutlich, dass seit dem Einführen eines generellen Rauchverbots vor allem die kleinen Betriebe zusperren mussten. Einen schnellen Kaffee mit dazu gehöriger Zigarette gibt es dann eben nicht mehr. Viele Gäste genossen den schnellen Kaffee dann eben wieder zu Hause.
Es wird sich wohl für ein paar glückliche die Möglichkeit geben, sich um die neuen Bestimmungen herum zu mogeln, doch für einige Betriebe kann die neue Regelung durchaus zum Existenzproblem werden. Wie auch die Welt, so befindet sich auch die Gastronomie im stetigen Wandel. Altbekanntes verschwindet oder gerät gänzlich in Vergessenheit.
Eigentlich funktioniert die derzeitige Regelung doch gut. Eine strikte räumliche Trennung zwischen Raucher- und Nichtraucherbereich, Zugang zum Lokal und der Toilette nur über den rauchfreien Bereich. Die Frage warum man diese eingespielte Regelung, auch nachdem zahlreiche Unternehmen viel Geld für einen Umbau in die Hand nahmen, nun aufhebt, lässt sich durch nichts ergründen.
Doch vielleicht wird 2018 alles anders. Vielleicht wird 2018 kein einziger Betrieb auf Grund der neuen Bestimmungen seine Pforten schließen müssen. Vielleicht wird es von den Gästen dankbar angenommen. Vielleicht werden wir bald in einer gänzlich rauchbefreiten Welt leben, in der Zigaretten, Zigarren und Tabakspfeifen der Vergangenheit angehören und man diese Dinge nur mehr im Museum bewundern kann. Vielleicht bringen die neuen Bestimmungen allen was. Vielleicht wird 2018 das erste Jahr einer glorreichen Zukunft. Vielleicht. Vielleicht lernen Schweine 2018 endlich fliegen.
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