Verordnung regelt geschützten Ursprung und geprüfte Qualität in drei Stufen
Wien (Culinarius/OTS) – Der gestrige Nikolaus-Tag hat auch für die Sekthersteller einen Grund zum Feiern „mitgebracht“. Die lange ersehnte Verordnung zur Regelung der Qualitätspyramide des österreichischen Sekts in den Stufen „Klassik“, „Reserve“ und „Große Reserve“ wurde von Bundesminister Rupprechter erlassen.
Mit dieser Regelung einher geht nicht nur die Garantie, mit dem Kauf von österreichischem Sekt mit geschützter Ursprungsbezeichnung einen veredelten Wein mit garantierter Herkunft zu beziehen, sondern auch die Gewährleistung, dass bei der Produktion höchste Standards eingehalten werden. Und die Qualität wird auf die Spitze getrieben. Erklärtes Ziel der heimischen Sekthersteller ist es, durch ein hohes und geprüftes Qualitäts-Niveau in Österreich wie auch mehr und mehr international Aufmerksamkeit zu erregen.
Sekt aus Österreich g.U. – Herkunft bürgt für Qualität
Nach einem zwei Jahre währenden Prozess der Qualitätsjustierung haben sich die österreichischen Sektproduzenten auf ein strenges Regelwerk geeinigt. Keine leichte Kür, galt es doch, die unterschiedlichen Interessen und Bedürfnisse der Hersteller unter einen Hut zu bringen.
Vom Österreichischen Sektkomitee und dem Ausschuss der selbst versektenden Winzer wurde gemeinsam mit der Österreich Wein Marketing (ÖWM) und den Experten der Kammern und des Landwirtschaftsministeriums eine neue legistische Basis für einen österreichischen Qualitätsschaumwein geschaffen. Jetzt endlich ist es gelungen dieses Regelwerk auch rechtlich in Form einer Verordnung zu verankern und ihm damit die notwendige Gültigkeit zu verleihen. Das Sektkomitee und nicht zuletzt der frisch ernannte Botschafter des Österreichischen Sekts, Dr. Ferry Maier, haben hier einen wesentlichen Beitrag geleistet. „Mit dieser Qualitäts- und Herkunftsoffensive werden wir dem aufstrebenden österreichischen Sekt einen enormen Zusatzantrieb geben und in Österreich wie auch über die Grenzen hinaus erfolgreich sein.“, so der Vorsitzende Sekt Sektkomitees Herbert Jagersberger aus dem Hause Schlumberger. „Die lange ersehnte Unterzeichnung der Verordnung ist für die heimischen Sekthersteller ein vorweihnachtliches Geschenk.“
Aus einer Flut von Schaumweinen ohne Identität erhebt sich nun der österreichische Sekt mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) und geprüfter Qualität. Sekt, der seine Herkunftsgeschichte zu erzählen weiß, ob er nun von Poysdorfer Frische zeugt, von Langenloiser Mineralik, pannonischem Tiefgang aus Gols oder von brillanter Aromatik aus Gamlitz – starke Charaktere kommen aus allen Weinbaugebieten Österreichs. Unser Sekt ist bereit für eine große Karriere.
Die Sekt Qualitätspyramide: Klassik, Reserve, Große Reserve
Die Stufe „Klassik“ definiert strenge Mindestanforderungen und garantiert vor allem die Herkunft der zugrunde liegenden Trauben aus einem Bundesland sowie eine Mindestlagerzeit des Sekts auf der Hefe von 9 Monaten.
Ab der Stufe „Reserve“ sind ausschließlich Sekte zugelassen, die nach der traditionellen Methode (Flaschengärung) produziert wurden. Die Trauben und Grundweine müssen hier aus einem generischen Weinbaugebiet stammen (Bundesland), eine Reifezeit auf der Hefe von mindestens 18 Monaten ist vorgeschrieben.
Für die höchste Stufe „Große Reserve“ der flaschenvergorenen Spitzensekte dürfen die Trauben nur in einer einzigen Weinbaugemeinde gelesen und gepresst werden und dürfen nach dieser bezeichnet werden, wobei Lagenbezeichnungen zusätzlich möglich sind. Nach der Hefelagerung von mindestens 30 Monaten kommen die Sekte dieser Kategorie erst frühestens drei Jahre nach der Ernte auf den Markt. Die einzelnen Stufen umfassen weitere qualitätssichernde Standards, wie die Arbeit im Weingarten, Ernte, Handlese, Schütthöhe, Ausbeutesatz und die schonende Pressung.
Das Jahr 2017 wird die ersten Österreichischen Sekte geschützten Ursprungs und geprüfter Qualität auf den Markt bringen. Ein wie bereits vom Wein gelerntes rot-weiß-rotes Zeichen (Banderole) am Verschluss jeder Flasche wird die Produkte der Qualitätspyramide mit geschützter Herkunft im In- und Ausland klar erkenntlich machen.