„Dies führt aber auch zu einem ganz klaren Wettbewerbsnachteil für kleinere österreichische Firmen, die erstklassige Produkte herstellen“, betont der Goldkehlchen-Gründer. „Wie soll der Konsument im Supermarkt oder im Lokal den Unterschied merken, wenn auf dem billigen Produkt aus Saftkonzentrat, Zucker und künstlichen Aromen genauso ‚Cider‘ draufsteht wie bei erstklassigen heimischen Produkten aus handgepflückten Äpfeln?“, gibt Ernst zu bedenken und betont: „Beim österreichischen Wein gibt es auch eindeutige Qualitätsabstufungen! Warum also beim Cider nicht?“ Genau aus diesem Grund schickt er per sofort die Initiative „Cider Reinheitsgebot“ an den Start. „Mit diesem Qualitätssiegel sollen die Konsumenten auf den ersten Blick erkennen können, welche Produkte qualitativ hochwertig sind und welche eben nicht“, so Ernst.
Die Kriterien des „Cider Reinheitsgebot“ sind:
- handgepflückte Äpfel aus Österreich
- ohne Zuckerzusatz
- ohne Zusatz von Konzentrat
- nicht mit Wasser verdünnt
- ohne die Zugabe von Farbstoffen
- ohne künstliche Aromen
- gentechnikfrei
- vegan
Das Qualitätssiegel wird nur dann vergeben, wenn all diese Vorgaben erfüllt sind.
„Wir laden selbstverständlich auch andere österreichische und in weiterer Folge internationale Cider-Produzenten ein, das Siegel in ihrer Kommunikation zu verwenden und den Konsumenten so zu zeigen, um welch tolles Produkt es sich hierbei handelt“, ruft Ernst auch andere Hersteller auf an der Initiative teilzunehmen. „Mit vereinten Kräften können wir einen neuen Qualitätsstandard für die noch junge Produktkategorie Cider setzen. Und das ist ein Vorteil für die Cider-Produzenten und die Konsumenten.“