Insolvenzabsicherung: Verlängerung ist fix!

Dominik Köhler

ÖHT-Generaldirektor Wolfgang Kleemann ©Alex Halada

Die ÖHT-Insolvenzabsicherung ist eine echte Erfolgsgeschichte, die auch im Jahr 2022 befristet fortgeführt wird. Zur großen Freude von Wolfgang Kleemann, Generaldirektor der ÖHT.

Aufgrund der anhaltenden COVID-19-Krise und den damit verbundenen Reisebeschränkungen besteht weiterhin das Marktversagen bei der Absicherung von Ansprüchen von Reisenden, die eine Pauschalreise oder verbundene Reiseleistungen buchen. Aus diesem Grund wurde bereits seit Sommer 2021 mehrfach von Generaldirektor Mag. Wolfgang Kleemann auf die Wichtigkeit der Fortführung unserer bereits 2021 abgewickelten Sonderförderung, der ÖHT-Insolvenzabsicherung, hingewiesen und konnte durch seine Initiative und Einsatz quasi in letzter Minute auch auf politischer Ebene nun endlich Konsens über die Fortführung erzielt werden. Schon im Vorjahr erwies sich die ÖHT-Insolvenzabsicherung als echte Erfolgsgeschichte und konnte mit unserem Haftungsmodell rund 200 Unternehmen absichern und ihnen damit ihr Geschäftsmodell sicherstellen. Ohne diese ÖHT-Lösung wären auch heuer rund 2.600 Reisebüros mit dem Entzug der gewerblichen Ausübungsberechtigung konfrontiert gewesen. Sobald sich auch die reiseleistungsausübungsberechtigten Hoteliers – diese benötigen beim Verkauf von Pauschalreisen ebenfalls die in der Pauschalreiseverordnung geforderte Reiseleistungsausübungsberechtigung – ihrer Verantwortung ebenfalls bewusst werden, ist ein sprunghafter Anstieg gegenüber den schon sehr beachtlichen Absicherungszahlen aus dem Vorjahr zu erwarten.

Fortsetzung in letzter Minute

„Es freut mich sehr, dass aufgrund unserer Initiative das bereits im Vorjahr bewährte, geförderte Haftungsmodell für das heurige Jahr 2022 befristet fortgeführt werden kann. Durch die Novellierung des KMU-Förderungsgesetzes ist es uns in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) und dem Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) quasi in letzter Minute gelungen, das bereits 2021 am Markt angebotene Haftungsmodell zur Insolvenz­absicherung für die von der Corona-Krise ohnedies besonders stark betroffene Branche zu verlängern. Schon 2021 erwies sich die ÖHT-Insolvenzabsicherung als echte Erfolgsgeschichte und konnten mit unserem Haftungsmodell rund 200 Unternehmen abgesichert und ihnen damit ihr Geschäftsmodell sichergestellt werden. Sobald sich die Reiseleistungsausübungsberechtigten Hoteliers – Stichwort Pauschalreisen – ihrer Verantwortung ebenfalls bewusst werden, ist ein sprunghafter Anstieg gegenüber den schon sehr beachtlichen Absicherungszahlen aus dem Vorjahr zu erwarten“, so KommR. Mag. Wolfgang Kleemann, Generaldirektor der ÖHT. Anträge können von Reisebüros, Reiseveranstalter und der Hotellerie ab 10. Jänner 2022 über das ÖHT-Kundenportal online eingereicht werden.

Gegenstand der Förderung

Reiseleistungsausübungsberechtige haben für den Fall ihrer Insolvenz sicherzustellen, dass den Reisenden die bereits entrichteten Zahlungen, die notwendigen Aufwendungen für die Rückreise (falls erforderlich inklusive Kosten für Unterkünfte) und gegebenenfalls die notwendigen Kosten für die Fortsetzung der Reise erstattet werden. Durch die Haftungsübernahme der ÖHT werden diese Ansprüche der Reisenden finanziell abgesichert. Die konkrete Abwicklung der Ansprüche erfolgt dann durch einen Abwickler gemäß § 2 Abs. 14 Pauschalreiseverordnung (PRV).

Adressatenkreis der Insolvenzabsicherung

Die auf Initiative der ÖHT gemeinsam mit dem Bundesministerium für Landwirtschaft Regionen und Tourismus (BMLRT) und dem Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) ausgearbeitete ÖHT-Insolvenzabsicherung richtet sich gleichermaßen an Reisebüros, Reiseveranstalter und Hotellerie.

Art und Umfang der Insolvenzabsicherung

Die Haftungsquote beträgt 100%; die Haftungssumme mind. EUR 13.000 und höchstens EUR 20.000.000. Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Haftungssumme bildet der Jahresumsatz 2019 aus Pauschalreisen und verbundenen Reiseleistungen.

Näher Informationen finden Sie unter: https://www.oeht.at/produkte/oeht-insolvenzabsicherung/

Quelle: ÖHT