Einigung: Neuer Kollektivvertrag für Gastronomie verhandelt!

Dominik Köhler

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Die Vertragsverhandlungen sind beendet. Ab 1. April 2021 steigen die Löhne und Gehälter der Branche. Und auch das Lehrlingseinkommen wurde berücksichtigt.

Der Kampf zum Erhalt der heimischen Gastronomie wird an vielen Fronten ausgetragen. Am neuesten Schauplatz ging es um die Verhandlung eines neuen Kollektivvertrags, für die von der Krise gebeutelte Branche. Mit gutem Ausgang, denn eine Einigung wurde erzielt. „Ein fairer und wertschätzender Abschluss für die ArbeiterInnen und Angestellten im Hotel- und Gastgewerbe, der auch die ausgesetzte Lohn- und Gehaltsanpassung für das Jahr 2020 einschließt. Wir möchten ein deutliches Signal in Richtung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter senden, die ebenso wie wir darauf warten, endlich wieder durchstarten zu können“, so Susanne Kraus-Winkler und Mario Pulker, die Verhandlungsführer der Fachverbände Hotellerie und Gastronomie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Auch Lehrlingseinkommen steigt

Der Abschluss regelt die Lohn- und Gehaltssteigerungen. Die Löhne und Gehälter steigen in den einzelnen Gruppen jeweils um Fixbeträge. Im Durchschnitt sind das ab 1. April 2021 bei den Löhnen 2,22 Prozent und bei den Gehältern 2,25 Prozent und ab 1. Mai 2022 bei den Löhnen und Gehältern 2,33 Prozent. Eine Erhöhung der Zulagen erfolgt ab 1. Mai 2022. Auch die Lehrlingseinkommen werden über der Inflation angehoben und steigen ab 1. April 2021 durchschnittlich sogar um 3,28 Prozent und ab 1. Mai 2022 um 3,18 Prozent. Umgerechnet sind das 15 Euro pro Monat pro Lehrjahr mehr.

Start der neuen Kurzarbeitsperiode

Mit Inkrafttreten des neuen Kollektivvertrags beginnt am 1. April 2021 auch die neue Kurzarbeitsperiode. Die Sozialpartner haben sich hier darauf verständigt, einen optionalen Trinkgeldersatz einzuführen und ersuchen die Betriebe, diese Option bei der Beantragung der Kurzarbeit zu prüfen. „Es waren und sind herausfordernde Monate für alle, die im Tourismus arbeiten, und wir wissen, dass die Wiedereröffnung für Betriebe sowie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Tätigkeit unter massiv geänderten Rahmenbedingungen zur Folge haben wird“, so Pulker und Kraus-Winkler abschließend.