Nein zur Parteienfinanzierung auf Kosten der Gastronomie!!!!

Gastro News

Wien (Culinarius/Peter Dobcak) – Jetzt haben sie es tatsächlich durchgezogen! Trotz massiver Proteste der österreichischen Gastronomie hat die Koalition im Nationalrat am 6. Juli 2016 politische Parteien und deren Vorfeldorganisationen die Gemeinnützigkeit zugesprochen. Und das bis zur kleinsten organisatorischen Einheit, der Katastralgemeinde. Davon gibt es in Österreich 7850. Wenn alleine die Jugendorganisationen der beiden Regierungsparteien mit Speis und Trank Feste feiern, so können damit theoretisch Einkünfte bis zu 235 Mio. Euro auf Kosten der Gastronomie und natürlich auch des Steuerzahlers erzielt werden. Denn jedes Fest ist bis zu einem Umsatz von 15.000,— Euro steuerfrei, Registrierkassenfrei und auch ohne Gewerbeschein durchzuführen. Ein wunderbares Zubrot zur weltweit nach Japan zweithöchsten Parteienfinanzierung. Dieses Geld kann beliebig zur Finanzierung von parteipolitischen Aktivitäten verwendet werden. Dazu zählen nicht nur Wahlwerbung oder Informationskampagnen sondern auch Reisen mit Parteifreunden zum Zwecke, sagen wir mal, der Teambildung. Wie abgehoben ist das denn? Unter „New Deal“ verstehe ich etwas anderes.

Groß betont werden die beschlossenen Erleichterungen für die Gastronomie:

  • die Verschiebung der Pflicht zur Ausstattung der Registrierkasse mit einer technischen Sicherheitseinrichtung auf 1.4. 2017,
  • die Ausnahme von der Registrierkassenpflicht bei Umsätzen im Freien bis zu einem Jahresumsatz von € 30.000.-
  • die Regelung , dass beim „kleinen Vereinsfest“ die steuerliche Begünstigung für Vereine, bei Kooperation mit einem Wirt nicht verloren geht sowie
  • die Erleichterung des Einsatzes von Aushilfskräften bis zu 18 Tagen pro Jahr mit einem pauschalen Steuer- und Abgabensatz von 30,4%. Dabei konnte die Klarstellung erreicht werden, dass dienstgeberseitig auch dann nur ein Tag konsumiert wird, wenn mehrere Aushilfskräfte an einem Tag eingesetzt werden und es sich dabei nicht um Hilfsarbeiten handeln muss.

Damit das klar ist, diese Bestimmungen gelten für alle betroffenen Wirtschaftszweige, nicht nur für die Gastronomie. Für wie dumm hält uns der Gesetzgeber, dass man das jetzt als das große Entgegenkommen für die Gastronomie verkaufen möchte?

Die Republik verzichtet damit auf Millionen Euro an Steuereinnahmen damit die Parteien noch mehr Geld für sich verwenden können. Gleichzeitig werden die Gewerbetreibenden bis zum kleinen Gastwirt, Süßwarenhändler oder Schuster unter den Generalverdacht der Steuerhinterziehung gestellt und mit einer Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht bedacht.“

Trotz Abänderungsanträgen und dem Hinweis, dass die Gemeinnützigkeit der Parteien bereits vor 20 Jahren als verfassungswidrig erklärt wurden, ist das Gesetz so beschlossen worden. Wir Gastronomievertreter werden dieses jedenfalls beim Verfassungsgericht bekämpfen. Die Regierungsparteien werden sich an eine sehr aktive gastronomische Interessenvertretung gewöhnen müssen. Gut gemeinte Hinweise, dass wir endlich „a Ruh geben sollen und akzeptieren was da kommt, sonst gibts nix bei der Gewerbeordnung…“ machen uns keine Angst, zeigen aber das Selbstverständnis mancher Parlamentarier.

Euer

Peter Dobcak