Wer im Gastgewerbe bestehen will, kommt um Authentizität nicht herum, weiß Mario Pulker. Im Interview erklärt der Wirte-Chef, warum und welche Rahmenbedingungen es braucht, um den Tourismusstandort Österreich wettbewerbsfähig zu halten.
Gastro News Wien: Welche Maßnahmen fordern Sie für die gesamte Branche?
Mario Pulker: Touristische Betriebe sind standortgebunden und können nicht abwandern. Eine standortbezogene Förderung ist daher notwendig. Die Umsetzung unserer Anliegen ist eine essentielle Voraussetzung, um den Tourismusstandort Österreich wettbewerbsfähig zu halten. Dazu zählen unter anderem die Anpassung der Abschreibungsdauer für Investitionen in betriebsnotwendige Immobilien und Betriebsausstattung an die tatsächliche wirtschaftliche Lebensdauer, die Steuer- und Abgabenbefreiung von Betriebsübergaben, die Einführung eines Investitionsfreibetrages und der Anpassung der ÖHT Förderrichtlinien (siehe auch ÖHT-Pilotprojekt Steiermark).
Was hat in diesem Bereich für die Gastronomen Priorität?
Von diesen Maßnahmen können alle Gastronomen profitieren, auch wenn die Investitionen in der Regel nicht ganz so groß sind wie bei Hotels. Vor allem die Anpassung der Förderrichtlinien ist aus meiner Sicht in unserem Bereich aber wesentlich.
Zweiter wichtiger Punkt: Qualifizierte und motivierte Fachkräfte sind das größte Kapital der Betriebe. Gastronomie sowie Tourismus beklagen jedoch seit Jahren einen Fachkräftemangel. Wie kann man wieder mehr Menschen nachhaltig in die Branche holen?
Wenn die Antwort auf diese Frage einfach wäre, hätten wir glaub ich keinen Mitarbeitermangel. Wir tun sehr viel um die Ausbildung und die Arbeit stets attraktiv zu gestalten und Mitarbeiter aus anderen Branchen denen – denen es dort vielleicht zu langweilig ist – auf uns aufmerksam zu machen. Aber wir sind auf einem guten Weg, das Image der Branche wird immer besser, viele junge Kollegen zeigen, dass das Arbeiten in der Gastronomie Spaß macht und man die eigenen Träume verwirklichen kann.
Im Bereich Recht und Betriebsanlagen fordert die WKO Vereinfachungen für Unternehmer. Wie sollen diese konkret aussehen?
Wir brauchen rechtliche Rahmenbedingungen, die den Betrieben das Arbeiten erleichtern und sie nicht in ihrer unternehmerischen Entfaltung einschränken. In Folge des generellen Rauchverbotes ist der wichtigste Punkt derzeit, dass die Gemeinde die Sperrstunde von Gastgewerbebetrieben nur mehr dann vorverlegen kann, wenn sicherheitspolizeiliche Bedenken bestehen, nicht jedoch, wenn Nachbarn sich durch nichtstrafbares Verhalten der Gäste vor der Betriebsanlage belästigt fühlen. Darüber hinaus fordern wir für die Gastronomie die Möglichkeit zur Einrichtung eines Indoor-Raucherbereiches.
Ganz allgemein werden von unterschiedlichen Behörden oftmals dieselben Bereiche kontrolliert und zusätzliche, teils abweichende Auflagen erteilt. Hier sind klare Zuständigkeiten und Rechtssicherheit für die Betriebe gefragt.
Die Genehmigungspflicht von Betriebsanlagen bzw. von Änderungen an Betriebsanlagen wird derzeit zudem vom „Stand der Technik“ abhängig gemacht. Diese Bestimmung ist überschießend und sollte überarbeitet werden. Die hohe Innovationsgeschwindigkeit in der heutigen Zeit führt dazu, dass Unternehmer oft hohe Kosten durch Anpassungen an den sich ständig ändernden „Stand der Technik“ zu tragen haben, obwohl auch durch ältere Anlagen oder Gerätschaften die Schutzinteressen der Gewerbeordnung mehr als ausreichend berücksichtigt werden.
Herr Pulker, danke für das Gespräch!