Der Interessenvertreter der Gastronomie Mario Pulker hat klare Vorstellungen wie die Wiedereröffnung der Branche auch auf wirtschaftlicher Ebene gelingt. Gefordert wird unter anderem eine Sperrstunde um 23:00 Uhr.
Der Fachgruppenobmann der Gastronomie der Wirtschaftskammer Österreich, Mario Pulker ist klar gegen eine partielle Öffnung der Branche, reduziert auf die Schanigärten und Außenbereiche, das ist längst kein Geheimnis mehr. Der Interessenvertreter setzt sich daher auch, in der von der Bundesregierung einberufenen Öffnungskommission, für eine ganzheitliche Öffnungsstrategie der Branche ein (Gastro News berichtete). Natürlich unter Einhaltung aller zu bedenkenden Sicherheitsmaßnahmen. Diese sind längst vorbereitet und warten nur darauf endlich in die Tat umgesetzt zu werden. Mit der kolportierten Öffnung der Gastronomie Mitte Mai, ist endlich ein Ende der Gastro-Ruhe ist Sicht.
Diskussion um die Sperrstunde
Die Entscheidungen der Öffnungskommission sind auf der Zielgeraden. Am Freitag, dem 23. April 2021, werden diese der Öffentlichkeit präsentiert. Dabei wurden bereits vorab mögliche Öffnungstermine für die Gastronomie bekannt. Im Gespräch ist beispielsweise der 13., 17., 23., 24. oder der 25. Mai 2021. Auch über die Sperrstunde wird heute wohl noch diskutiert. „Von dem Beispiel Vorarlberg habe man gelernt, dass Leute, die sich sehr gesittet verhalten hätten, das Treffen nach 19:30 Uhr in private Wohnräume verlegt hätten. Dort bestehe dann die Gefahr, dass auch weitere, nicht getestete Personen dazu kommen, wodurch Cluster entstehen können. Um das zu vermeiden, ist es natürlich gescheiter, man macht eine Sperrstunde um 23:00 Uhr“, so Pulker in einem TV Interview.
Gastgartenöffnung ist zu wenig
Weiter wird über eine Reduktion der Auslastung auf 50 Prozent des jeweiligen Betriebs verhandelt, um den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand zu gewährleisten. Die Tragepflicht einer FFP2-Maske in Bewegung und bis zum Tisch, ist den Gastronominnen und Gastronomen bereits bestens bekannt. Am Tisch angekommen soll keine Maskenpflicht herrschen, dafür aber eine Limitierung der Personenanzahl und Haushalte. Für den Spontanbesuch im Gastgarten fordert Pulker den Verzicht der verpflichtenden Corona-Testung. „Bei dieser Forderung gehe es in erster Linie darum, etwa Familien beim Wandern oder Radfahrern, die gerade keinen Test haben, die Möglichkeit auf eine Spontan-Konsumation ohne Eintrittstests zu gewähren. Hier sollte stattdessen auf die Durchführung eines Schnelltests unter dem Vier-Augen-Prinzip gesetzt werde“, so Pulker weiter. Eines steht für den Branchenvertreter in jedem Fall fest: „Nur eine Gastgartenöffnung kommt für uns aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht in Frage.“