Hotellerie und Gastronomie bleiben geschlossen, denn die Entscheidung über den weiteren Verlauf der Branchen wird erst Mitte Februar getroffen. Andere Sektoren dürfen indes, ab dem 08. Februar 2021, sanft öffnen.
Mit über zwei stündiger Verspätung informiert die Bundesregierung, samt Experten und Landeshauptleuten die Öffentlichkeit, über das weitere Vorgehen in der Corona Krise. Dass die Gastronomie geschlossen bleibt verwundert nicht. „Um in den Branchen Hotellerie und Gastronomie eine ordentliche Öffnung zu gewährleisten braucht es eine Vorlaufzeit. Das gilt insbesondere für die heimische Hotellerie, aber auch in der Gastronomie sind rund 14 Tage zur Vorbereitung ratsam und wichtig. Das nächste Gespräch mit Bundeskanzler Sebastian Kurz und Tourismusministerin Köstinger ist daher für Mitte Februar angesetzt und wird Auskunft über mögliche Öffnungsschritte Anfang März geben“, so Mario Pulker, Spartenobmann der Gastronomie, Wirtschaftskammer Österreich. Ein kolportiertes Soft-Opening, mit eingeschränkten Öffnungszeiten ab 08. Februar 2021, wird es daher nicht geben. Das bestätigen auch die Ankündigungen der Bundesregierung im Zuge der Pressekonferenz am 01. Februar 2021. Anders verhält es sich für die Schulen, den Handel, körpernahe Dienstleister, Kultureinrichtungen und die Tiergärten.
Nur behutsame Öffnungsschritte möglich
Die Vertreter der österreichischen Bundesregierung haben einen echten Abstimmungs-Marathon hinter sich. Und es war nicht der erste. Im Zeichen der Gesundheit der Bevölkerung wurden Gespräche mit Experten, der Opposition und den Landeshauptleuten geführt. Aber die Corona-Müdigkeit im Land ist deutlich zu spüren. Die nach wie vor zu hohe Zahl an täglichen Neuinfektionen, inklusive Virus-Mutationen aus England und Südafrika, erschweren den Weg zurück zur alten Normalität. „Die gute Nachricht ist, dass der Lockdown Wirkung zeigt. Aber die Virus Mutationen breiten sich aus. Und wirken sich auch aus. Von den gewünschten 700 Neuinfektionen täglich sind wir noch weit entfernt. Daher können wir nur sehr behutsame Öffnungsschritte ab dem 08. Februar bekannt geben“, so Bundeskanzler Sebastian Kurz.
Diese Lockerungen gelten ab 8. Februar
Wie bereits im Vorfeld bekannt war, ist die heimische Gastronomie nicht Teil, der von der Bundesregierung verkündeten ersten Öffnungsschritten ab dem 08. Februar 2021. Priorisiert werden die Schulen, der Handel, körpernahe Dienstleister, Kultureinrichtungen und Tiergärten. Diese werden, unter Einhaltung neuer Corona-Maßnahmen, sanft geöffnet. Dazu zählen unter anderem eine Tragepflicht von FFP2-Masken in Unternehmen jeder Größe sowie die Reduktion der maximalen Kundenanzahl in den Betrieben, ausgehend von der Kunde-pro-Quadratmeter-Rechnung (ein Kunde pro 20m2). Für die Volksschulen gilt nach den Semesterferien wieder der Präsenzunterricht. Die Unter- und Oberstufen starten im Schichtbetrieb. Körpernahe Dienstleister wie Friseure können mit einem negativen Corona-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, besucht werden. Die Ausgangsbeschränkungen bleiben von 20:00 bis 06:00 Uhr unverändert. Im privaten Bereich dürfen sich ab dem 8. Februar wieder zwei Haushalte mit maximal vier Erwachsenen treffen.
Die Hoteliers und Gastronomen müssen sich indes weiter in Geduld üben. Ob eine vollständige Öffnung im März möglich sein wird, darüber beraten sich die Entscheidungsträger der Bundesregierung, die Sozialpartner sowie Experten am 15. Februar.
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