Für die beauftragte Gutachterin Brigitta Zöchling-Jud steht fest, dass die Mieter und Pächter während der verordneten Schließungen nicht den vollen Betrag zu leisten haben.
Die Gastronomie ist nach wie vor geschlossen. Aber nicht freiwillig. Eine Verordnung der Bundesregierung ist verantwortlich für die nach wie vor leeren Betriebe. Die Mieten für Lokale werden aber nach wie vor in den meisten Fällen vorgeschrieben. Ein juristisches Gutachten, das von den Fachgruppen Hotellerie, Gastronomie und Kaffeehäusern in der Wirtschaftskammer Wien beauftragt wurde, macht Hoffnung. Für die Gutachterin steht fest, dass die Mieter und Pächter während der verordneten Schließungen nicht den vollen Betrag zu leisten haben. Die Branchenvertreter der Wiener Gastlichkeit, Dominic Schmid (Fachgruppenobmann der Hotellerie), Wolfgang Binder (Obmann der Kaffeehäuser) und Peter Dobcak (Gastronomie-Obmann) haben nun Hoffnung für ihre Mitgliedsbetriebe.
58 Prozent haben Probleme
Eine Umfrage unter den Bestandnehmern in Hotellerie, Gastronomie und den Kaffeehäusern im Jänner brachte es ans Licht: 58 Prozent der Befragten haben durch die Pandemie Probleme mit ihrem Bestandsgeber betreffend Miete oder Pacht. Deshalb beauftragten die drei Obleute der betroffenen Fachgruppen Brigitta Zöchling-Jud, Professorin für Zivilrecht und Dekanin der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Uni Wien, mit der Erstellung eines Gutachtens. Dessen Resultate lassen die drei Obleute nun durchatmen: Es stärkt die Position der Mieter. Denn – so heißt es im Gutachten – die Preisgefahr liegt in der Pandemiesituation bei den Vermietern und Verpächtern.
Können aber nicht müssen
Gastro-Vertreter Dobcak freut sich weiter über folgenden Punkt im Gutachten: „Es wird auch bestätigt, dass der Mieter keine andere Verwendung für das Lokal finden muss. Er braucht also sein Restaurant nicht zur Apotheke umbauen, wie es gefordert wurde“, berichtet er von einem kuriosen Fall. Und ergänzt: „Es gibt auch keine Verpflichtung, take-away anzubieten. Ich bin zwar sicher, dass das von unseren Mitgliedern gemacht wird, wenn es sich rechnet, aber das tut es eben nicht überall.“
Gutachten als Unterstützung
Kaffeehaus-Obmann Binder dazu: „Dieses Gutachten ist natürlich keine Entscheidung, es kann aber in einem Rechtsstreit eine Unterstützung sein. Deshalb werden wir es unseren Mitgliedern auch für Verhandlungen zur Verfügung stellen. Wichtig ist, jeder Fall ist individuell und es sollte immer mit einem Rechtsbeistand Kontakt aufgenommen werden. In vielen Fällen hilft es, mit dem Vermieter Kontakt aufzunehmen und zu versuchen, eine Einigung zu erzielen. Sollte sich dies als schwierig herausstellen kann man auch einen Mediator hinzuziehen. Eine Einigung sollte aber jedenfalls mit einer Rechtsberatung abgestimmt sein, um Fehler, gerade bezogen auf Förderungen, zu vermeiden.“