Ab heute, 11.4., tritt das Ende letzten Jahres beschlossenen Gesetz der EU in Kraft, laut dem Gastronomen ihre Pommes Frites nur mehr hell bzw. gold geröstet/frittiert servieren dürfen. Grund hierfür ist das beim Zubereitungsvorgang von stärkehaltigen Lebensmitteln entstehende Acrylamid.
Dieses Acrylamid ist nämlich nachweislich krebserregend, wie ein Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zeigte. Deshalb muss für die Gesundheit der Gäste auf eine zu lange oder intensive Röstung verzichten werden. Jener Krebserreger ist bereits aus Kaffees (US-Gericht vs. Starbucks), Müsliriegeln oder Zwieback bekannt.
Leichtere Maßnahmen wirkungslos
Ursprünglich war ein ausschließlich freiwilliges ‚Gebot‘ vorgesehen. Allerdings hielten sich die Gastronomen nicht daran, weshalb nun ein härteres Gesetz veranlasst wurde. Die Gastronomiebetreiber nehmen dies teilweise nicht positiv auf, fühlen sie sich doch von der EU in ihrem Betrieb eingeschränkt. Die EU versendete daher eine Pressemitteilung, in der sie beschwichtigte und auf die Gesundheit der Verbraucher hinwies.
Für die Gäste eines Restaurants heißt das im Endeffekt, dass noch seltener, als es wohl bis jetzt schon der Fall war, verbrannte Pommes Frites auf dem Teller landen werden.