Wien (Culinarius) – Eine Verordnung der Europäischen Union bringt große finanzielle Erleichterungen für Gastronomie und Hotellerie. Die nun in Kraft getretene Verordnung zur Deckelung der Interbankenentgelte reduziert Kreditkarten- und Bankomatkartengebühren für die Branche spürbar. Allerdings müssen Gastronomen und Hoteliers Ihre aktuellen Karten-Akzeptanz-Verträge genau überprüfen um nicht draufzuzahlen.
Interbankenentgelte machen einen Teil der Disagio-Gebühr aus, welche Gastronomen und Hoteliers bei Zahlungen durch Kunden mit Kredit- und Bankomatkarten an den jeweiligen Zahlungsdienstleister abführen müssen. Diese Gebühr wird an die kartenausgebende Bank weitergeleitet. Somit kostet jede Zahlung eines Gasts mit Kredit– oder Bankomatkarte die Betriebe Geld.
Die Interbankenentgelte werden durch die Verordnung nicht nur gedeckelt, auch werden in- und ausländische (innereuropäische) Karten weitgehend gleichgestellt, was für Tourismus-lastige Unternehmen besonders wichtig ist.
Sowohl für inländische als auch europäische (EU) Kreditkarten beträgt das Entgelt maximal 0,3% des Transaktionswertes und für Bankomatkarten grundsätzlich höchstens 0,2%. Bei inländischen Bankomatkarten können einzelne EU Staaten allerdings eine zusätzliche Gebühr von bis zu € 0,05 über die 0,2% hinaus zulassen. Diese Ausnahme wird bis 2020 möglich sein. Eine Sonderregelung gibt es auch für inländische Karten, die sich nicht eindeutig als Kredit- oder Bankomatkarte einordnen lassen. Für diese können einzelne EU Länder für viele Transaktionen die 0,3% der Kreditkarten anwenden, allerdings läuft diese Regelung mit Ende 2016 aus.
Wichtig ist auch, dass Karten wie American Express und Diners bis Ende 2018 von der Deckelung ausgenommen sind. Erst danach fallen hier die Gebühren ebenfalls.
Für die Gastronomie und Hotellerie bedeutet das ein großes Einsparungspotential, allerdings müssen Unternehmer in diesen Branchen Ihre aktuellen Karten-Akzeptanz-Verträge überprüfen. Um von der Gebührenreduktion profitieren zu können, sollten Gastronomen ihren Kreditkartenabrechner kontaktieren um ihre Verträge zu aktualisieren. Gastronomen, die auf Nummer sicher gehen möchten, können sich Ihre Verträge von Culinarius (Terminvereinbarung unter 01/51 22 557) überprüfen lassen.
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