Die Martin Neunteufel KG kann ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Vom zuständigen Handelsgericht Wien wurde ein Konkursverfahren eröffnet.
Wie der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) und der KSV1870 vor wenigen Tagen bekannt gaben, wurde das Verfahren über Eigenantrag als Konkursverfahren eröffnet.
Der AKV schreibt weiters: „Wir empfehlen die Anmeldung Ihrer Forderung. Sie erwirken dadurch einen 30 Jahre gültigen, urteilsgleichen Exekutionstitel. Zudem haften auch die Komplementäre einer KG oder OG mit ihrem gesamten Privatvermögen für Verbindlichkeiten aus dem Unternehmensbetrieb. Diese Komplementärhaftung ist von Ihnen außerhalb des Insolvenzverfahrens der Personengesellschaft geltend zu machen und verjährt in 5 Jahren, sofern nicht der Anspruch gegen die Gesellschaft einer kürzeren Verjährung unterliegt.
Jedoch kommen nach § 164 Abs. 2 IO die Rechtswirkungen eines Sanierungsplanes der Gesellschaft dem Komplementär gegenüber den Gesellschaftsgläubigern zustatten. Damit wird die Haftung des Komplementärs durch die Erfüllung des Sanierungsplanes der Gesellschaft aufgehoben, außer der Komplementär hat eine über seine Gesellschafterhaftung hinausgehende Verpflichtung übernommen (z.B. als Bürge und Zahler).“
Renovierung statt Konkurs?
Auf der Homepage des Café-Restaurants „Wald/4ler Stubn“ ist von dem Konkurs keine Reden. Hier steht: „Liebe Gäste und Freunde! Wir haben das Restaurant zur Zeit wegen Renovierungsarbeiten geschlossen. Ab Anfang Oktober 2024 freuen wir uns, sie wieder in der Wald/4ler Stub’n begrüßen zu dürfen. Alles Liebe & Vielen Dank, Martin Neunteufel und Team“
Die Verfahrenseröffnung fand am 23. August statt. Die Gläubigerversammlung wurde für den 8. Oktober anberaumt. Die zuständige Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dr. Eva Riess.