Viele Gastronomiebetriebe haben momentan das gleiche Problem: Sie wissen nicht, wie sie am besten mit den Arbeitnehmern umgehen sollen. Niemand will sie kündigen, die Kosten einer Weiterbeschäftigung lassen sich aber auf Dauer auch nicht tragen. Eine einheitliche Lösung gibt es nicht, es gibt aber Optionen.
„Betriebe werden wieder Arbeitnehmer brauchen“
„Die eine Option gibt es nicht, das ist eine schwierige Geschichte. Das kommt auf den einzelnen Betrieb und dessen Möglichkeiten an“, erzählt Rechtsexperte Andreas Gollner von der Gewerkschaft „Vida“ auf Anfrage von Gastro News Wien. „Gastronomiebetriebe werden wieder Arbeitnehmer brauchen, wenn auch nicht in vollem Umfang sofort nach der Krise. Aber es ist unsere Ansicht, dass die Österreicher nach der Situation ihren Lagerkoller in Lokalen loswerden wollen“, so Gollner.
Lehrlinge können in Kurzarbeitsmodell einbezogen werden
„Wir wissen nicht, wie lange diese Krise dauert. Momentan ist das Kurzarbeitsmodell aber sicher die beste Option für Arbeitgeber. Es ist Nullarbeit möglich, deswegen ist es ein gutes Instrument.“ Laut Gollner ist das auch für geringfügig Beschäftigte zurzeit die beste Alternative, die Lage ist hier aber um einiges schwieriger. Die Gewerkschaft sei aber im Austausch mit den Sozialpartnern, da viele Beschäftigte in mehr als einem geringfügigen Arbeitsverhältnis stünden: „Da muss eine Lösung her, auch bei Lehrlingen wird sich noch was ändern – sie können in das Kurzarbeitsmodell miteinbezogen werden.“
Garantie auf Wiedereinstellung „schlechteste Option“
Momentan werden Betriebe durch Überbrückungskredite gefördert, das fordert Gollner aber auch für Arbeitnehmer. „Wir sind da bei den Interessensvertretern gefordert, wir wollen eine ähnliche Absicherung für die Mitarbeiter.“ Viele Arbeitgeber kündigen ihre Angestellten mit Garantie auf Wiedereinstellung. Davon rät Gollner ab: „Das ist die schlechteste Option für Mitarbeiter und rechtlich absolut nicht haltbar. Unternehmer haben keine Kristallkugel, können also kein fixes Datum für die Wiedereinstellung angeben. Das haben die Unternehmen vom saisonalen Tourismus und glauben, dass sie das auch so machen können. Was sie aber nicht wissen: Auch bei den Saisonbetrieben funktioniert das nicht immer und dann stehen die Mitarbeiter beim AMS und der kann auch nichts machen.“
Kurzarbeitsmodell kein Arbeitslosengeld
Mit dem Kurzarbeitsmodell will der Staat Betrieben die Weiteranstellung von Mitarbeitern ermöglichen. So sind weniger Ausgaben für das Unternehmen möglich, der Arbeitnehmer bekommt die restliche Unterstützung vom AMS. „Das ist kein Arbeitslosengeld, sondern eine Hilfestellung für Betriebe“, erklärt der Arbeitsrechtler das System.
Kurzarbeitsmodell: Option auf halbes Jahr
Zurzeit ist das System Kurzarbeit für drei Monate angesetzt. „Es besteht die Option auf weitere drei Monate. Das ist und wird das billigste Modell bleiben, den Arbeitnehmer zu halten. Deswegen sollen die Betriebe unbedingt die Arbeitnehmer irgendwie weiterbeschäftigen. Die Arbeitssuchenden gehen jetzt alle zu den Supermarktketten und werden teilweise auch dort bleiben. Dann haben Tourismus und Gastronomie ein echtes Problem“, warnt Gollner.