EU-weit verpflichtende Herkunftskennzeichnung ab April 2015 durchgesetzt
Wien (OTS/SK) – Gesundheitsminister Alois Stöger hat am Mittwoch im Nationalrat im Rahmen einer Kurzen Debatte zum Thema Schweinefleisch-Handel betont, dass das österreichische Kontroll- und Schutzsystem beim Fleischhandel sehr gut funktioniert. „Unsere Veterinärkontrollen greifen – Österreich ist frei von Tierseuchen“, erläuterte der Minister. Ein großer Erfolg sei zudem die verpflichtende Herkunftskennzeichnung, die auf EU-Ebene durchgesetzt werden konnte – „ein Kraftakt“, so Minister Stöger. Das bedeutet, dass der Ort der Mast und der Schlachtung von frischem, gekühltem oder auch gefrorenem Schweinefleisch, ebenso von Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch, angegeben werden muss. Wenn „aus Österreich“ ausgewiesen werden soll, müsse auch „geboren in Österreich“ angegeben werden. ****
Der Gesundheitsminister erklärte, dass mit dem amtlichen EU-System TRACES („TRAde Contol and Expert System“), einer einheitlichen zentralen Datenbank, alle Transporte von lebenden Tieren und bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs innerhalb der EU, sowie von lebenden Tieren und allen Erzeugnissen aus Ländern außerhalb der EU, verfolgt werden können. „Werden aus Drittstaaten lebende Tiere oder Lebensmittel tierischen Ursprungs eingeführt, so sind diese verpflichtend in dieser Datenbank aufzunehmen“, sagte Stöger. Derzeit handle es sich dabei um die Einfuhr von frischem Fleisch und Faschiertem von Schweinen, deren Einfuhr derzeit aus Kanada, Chile und den USA erlaubt sei.
Minister Stöger führte aus, dass in seiner Zuständigkeit die veterinärbehördlichen Einfuhrvorschriften, die sicherstellen, dass bei der Einfuhr von Schweinefleisch und lebenden Schweinen das EU-Recht eingehalten wird, liegen. Marktordnungsregeln oder etwa die Erfassung der Daten des Zolls ressortierten bei anderen Ministerien.