Gebührenerleichterung für Wiens Gastronomie und Betriebe wird verlängert

Dominik Köhler

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Das Wiener Modell könnte Ansporn sein, auch auf Bundesebene die Befreiung von Abgaben zu verlängern. Unter anderem wird die Schanigartenabgabe ausgesetzt.

Die Corona-Krise stellt nach wie vor eine enorme Herausforderung für die Wiener Wirtschaft dar. Insbesondere die Liquidität der Unternehmen ist in vielen Fällen besorgniserregend. „Mir ist es wichtig, dass wir mit der Verlängerung der Zahlungserleichterungen klar zeigen, dass wir auf der Seite der Unternehmerinnen und Unternehmer sind und ihnen helfen, die Krise zu überstehen. Der Bund hat sich da noch sehr zurückhaltend gezeigt. Das Wiener Modell könnte ein Ansporn sein, auch auf Bundesebene die Befreiung von Finanzamts- und Sozialversicherungsabgaben zu verlängern. Denn wir sind noch mitten in der Pandemie und die Krise ist längst nicht ausgestanden“, so Finanz- und Wirtschaftsstadtrat Peter Hanke.

So viel Freiheit wie möglich, so viel Regulierung wie nötig

„Wir wollen den Wiener Unternehmerinnen und Unternehmern eine unbürokratische Hilfe geben. Dafür werden wir die Schanigartenabgabe von November bis März nicht einheben. Bis Ende September sind Gebühren- und Abgabenerleichterungen möglich. Ein unbürokratisches Ansuchen reicht. Zudem schauen wir uns im Rahmen einer Arbeitsgruppe gerade an, wie wir allgemein mit Gebühren umgehen. Nach dem Motto ‚So viel Freiheit wie möglich – so viel Regulierung wie nötig‘ wollen wir mittelfristig Entlastungen für Betriebe aber auch für alle die Wienerinnen und Wiener erarbeiten“, ergänzt Wien Wirtschaftssprecher Markus Ornig. Für die Betreiberinnen und Betreiber von Schanigärten bedeutet das im Detail eine Implementierung des gesetzlichen Entfalls der Gebrauchsabgabe für Schanigärten für den Zeitraum 1.11.2020 bis 28.2.2021. Da aufgrund des Lock-Downs ab Anfang November keine Öffnung der Gastronomie und insofern auch keine Öffnung der Schanigarten möglich war und die Trägerinnen und Träger die Gebrauchserlaubnis nicht nutzen konnten, soll der gesetzliche Entfall der Gebrauchsabgabe für Schanigarten in diesem Zeitraum zum Tragen kommen.

Automatische Genehmigung

Die Verlängerung der Zahlungserleichterungen ist bereits im Finanzausschuss beschlossen und wird im Wiener Landtag am 28. März 2021 abgesegnet. Darin enthalten sind beispielsweise Ratenzahlungen, Stundungsmöglichkeiten, Entfall von Stundungszinsen und Säumniszuschlägen bei Kommunalsteuer, DG-Abgabe, Marktgebühren, Müll, Wasser- Abwasser und die Möglichkeit zur Herabsetzung bei Gebrauchsabgaben. Um möglichst viele Ansuchen in kurzer Zeit bearbeiten zu können, gibt es eine automatische Genehmigung, wenn nicht innerhalb einer Frist abgelehnt wird.