Gemessen an der Höhe der Corona-Infektionszahlen kommt es wie erwartet zu einer schrittweisen Lockerung der geltenden COVID-19-Verordnungen. Fest steht, die Gastronomie bleibt bis inklusive 06. Jänner 2021 geschlossen.
Und es kam wie es kommen musste. Innerhalb der Branche hat man den sprichwörtlichen Braten längst gerochen, denn die Wiedereröffnung der Restaurants am 07. Dezember galt schon seit Tagen und Wochen als eher unwahrscheinlich. Aber der Lockdown zeigt Wirkung und wichtige Ziele wurden erreicht. „Es ist gelungen eine Überforderung der intensiv-medizinischen Bereiche zu verhindern. Aber die Pandemie ist nicht vorbei. Die aktuellen Ansteckungszahlen sind nach wie vor auf einem extrem hohen Niveau. Daher setzen wir auf eine behutsame und schrittweise Lockerung der Maßnahmen“, so Bundeskanzler Sebastian Kurz im Zuge der Pressekonferenz am 02. Dezember 2020.
Stück für Stück zurück zur Normalität
Um einen erneuten Anstieg der Corona-Infektionszahlen zu verhindern, setzt die österreichische Bundesregierung auf ein behutsames und kontrolliertes Ende des Lockdowns. Dabei ist Folgendes ab dem 07. Dezember 2020 zu beachten:
- Die Gastronomie bleibt bis inklusive 06. Jänner 2021 geschlossen.
- Die Wirtschaftshilfen werden bis Ende Dezember fortgesetzt: dazu zählt ein Lockdown Umsatzersatz von 50 % und die Verlängerung der verbesserten November-Kurzarbeit auch für Dezember. Der Umsatzersatz kann ab dem 16. Dezember auf Finanzonline beantrag werden. Zudem kann ab dem 01. Jänner 2021 ein Fixkostenzuschuss beantragt werden.
- Take-Away und Lieferservice dürfen weiterhin angeboten werden.
- Verboten wird der Verkauf von alkoholischen Getränken an Take-Away Standorten, Punsch inklusive.
- Weihnachtsmärkte bleiben geschlossen.
- Die Ausgangsperre wird auf 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr gelockert.
- Private Kontakte werden auf einen anderen Haushalt erweitert.
- Sportarten im Freien dürfen ab 24. Dezember wieder durchgeführt werden. Dazu zählen unter anderem Skifahren oder Langlaufen.
- In den Gondeln gelten die Abstandsregeln und die Tragepflicht eines Mund-Nasenschutzes.
- Indoor Sportstätten müssen geschlossen bleiben.
- Tourismus & Freizeitbetriebe sowie die Veranstaltungsbranche bleiben bis inklusive 06. Jänner 2021 geschlossen.
- Schulen werden geöffnet, aber nicht für alle. Während für den Pflichtschulbereich der Präsenzunterricht wieder anfängt, bleiben die Oberstufenklassen,bis zu den Weihnachtsferien, im Distance-Learning (ausgenommen der Maturaklassen).
- Der Handel öffnet wieder. Allerdings unter verschärften Maßnahmen um Massenansammlungen zu verhindern.
- Es wird Eingangskontrollen geben.
- Pro 10 Quadratmetern darf sich nur eine Person im Geschäft aufhalten.
- Bibliotheken und Buchhandlungen werden wieder geöffnet.
- Museen und Galerien werden wieder geöffnet.
- Körpernahe Dienstleister, wie Friseure und Tätowierer werden geöffnet. Dabei gilt eine Tragepflicht eines Mund-Nasenschutzes.
- Auslandsreisen: Wer über die Weihnachtsfeiertage ins Ausland fährt, muss sich nachher in eine 10-tägige Quarantäne begeben. Zudem ist erst am fünften Tag nach der Rückkehr ein Corona-Test möglich.
Jetzt heißt es durchhalten
Das Team von Culinarius steht auch weiterhin tatkräftig und unterstützend zur Verfügung.
Die Culinarius / Gastro News Wien Redaktion wird laufend über die aktuellen Entwicklungen berichten.
Wir wünschen viel Kraft und Zuversicht in der Weihnachtszeit und den bevorstehenden Wochen und Monaten!