Jahrelang wurde gestritten, jetzt ist es fix: Ab 1. November ist das Rauchen in der Gastronomie untersagt. Ausgenommen sind nur mehr Gastgärten. Alle Parteien außer der FPÖ stimmten heute dafür. Das Verbot gilt auch für E-Zigaretten und Shishas.
Please don’t smoke!
Nach jahrelangen Streitereien – das Verbot sollte bereits im Jahre 2018 in kraft treten –, hat der Nationalrat heute das allgemeine Rauchverbot beschlossen. Hocherfreut zeigen sich die Initiatoren des Nichtraucherschutz-Volksbegehrens „DON’T SMOKE“, Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres und Krebshilfepräsident Paul Sevelda, nachdem der Nationalrat heute, Dienstag, die Einführung des absoluten Rauchverbots in der Gastronomie beschlossen hat. „Wir danken allen Unterstützern, die uns auf dem steinigen Weg zu diesem Gesetz geholfen und sich für die Sache hochmotiviert eingesetzt haben“, erklären Szekeres und Sevelda. „Ohne die Unterstützung von knapp 900.000 Österreicherinnen und Österreichern wäre dies wohl nicht möglich gewesen – ‚DON’T SMOKE‘ (siehe auch Studie zum Nichtraucherschutz) war ein voller Erfolg!“, heißt es in einer APA-Aussendung.
Breite Mehrheit für Rauchverbot
„Heute ist ein politischer Freudentag“, sagte SPÖ-Bundesparteivorsitzende, Klubobfrau Pamela Rendi-Wagner heute „Nach etlichen Rückschlägen und 18 Monaten der politischen Ignoranz konnte endlich ein Gesetz auf den Weg gebracht werden, das das Leben der Österreicherinnen und Österreicher wesentlich verbessert“, freute sich Rendi-Wagner. „Wir beseitigen damit eine der absurdesten Hinterlassenschaften der abgewählten rechtskonservativen Regierung“, befand auch Liste JETZT-Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber. Für die NEOS wies Gerald Loacker Bedenken gegen einen Eingriff in das Eigentum der Wirte zurück. Denn ein Unternehmer habe die Pflicht, seine Mitarbeiter vor den „Folgen des Qualms“ zu schützen.Gesundheitsministerin Brigitte Zarfl dankte für die breite Unterstützung für den Nichtraucherschutz.
Rauchverbot auch in Sisha-Bars und Festzelten
Das am 2. Juli beschlossene Rauchverbot gilt überall, wo Speisen und Getränke serviert, verabreicht und konsumiert werden. Darunter fallen auch auch Versammlungen in Pfarrsälen, Feuerwehrfeste, Festzelte, Mehrzweckräumlichkeiten sowie schulische Einrichtungen und Freiflächen, in denen Kinder und Jugendliche beaufsichtigt und beherbergt werden. Das Verbot gilt auch für Shishas und E-Zigaretten.