Die kürzlich beschlossene Novellierung der Marktordnung tritt ab Sonntag, dem 23. Mai 2021, auch faktisch in Kraft. Die Marktgastronomie darf geöffnet werden.
Nun ist es endlich soweit und gerade rechtzeitig zur Wiedereröffnung der Gastronomie, dürfen die Restaurants und Lokale auf Wiens Märkten auch am Sonntag und an Feiertagen für die Gäste geöffnet bleiben. Am kommenden Sonntag und auch gleich am Montag, der ein Feiertag ist, ist es erstmals so weit: Die kürzlich beschlossene Novellierung der Marktordnung tritt auch faktisch in Kraft. „Die Forderung nach Sonntag-Öffnung der Gastro auf den Märkten war groß und ich freue mich sehr, dass wir in enger Zusammenarbeit mit den Bezirken nun diesen Schritt setzen konnten. Die BezirksvorsteherInnen definieren die konkreten Öffnungszeiten, um einen Ausgleich zwischen Gastro und AnrainerInnen zu gewährleisten“, so die für die Märkte zuständige Stadträtin Ulli Sima. Der maximale Rahmen ist von 9 Uhr bis 22 Uhr festgelegt und wird von Bezirk zu Bezirk unterschiedlich gehandhabt.
Das sind die ab Sonntag geltenden Öffnungszeiten auf Wiens Märkten:
Unterschiedliche Regelungen auf den Märkten, die die BezirksvorsteherInnen festgelegt haben:
Karmelitermarkt: Mo-Sa 6-23, So/Feiertag 9-19 Uhr
Volkertmarkt: Mo-Sa 6-23, So/Feiertag 9-19 Uhr
Vorgartenmarkt: Mo-Sa 6-23, So/Feiertag 9-19 Uhr
Rochusmarkt: Mo-Sa 6-23, So/Feiertag 11-18 Uhr
Naschmarkt: Mo-Sa 6-23, So/Feiertag 10-21 Uhr
Viktor-Adler-Markt: Mo-Sa 6-23, So/Feiertag 9-21 Uhr
Meidlingermarkt: Mo-Sa 6-23, So/Feiertag 10-18 Uhr
Meiselmarkt: Mo-Sa 6-20 Uhr, So/Feiertag geschlossen
Schwendermarkt: Mo-Sa 6-21, So/Feiertag 9-19 Uhr
Brunnenmarkt: Mo-Sa 6-23, So/Feiertag 9-17 Uhr
Gersthofer Markt: Mo-Sa 6-22, So/Feiertag 9-22 Uhr
Johann-Nepomuk-Vogl-Markt: Mo-Sa 6-22, So/Feiertag 9-19 Uhr
Kutschkermarkt: Mo-Sa 6-22, So/Feiertag 9-17 Uhr
Nußdorfer Markt: Mo-Sa 6-21, So/Feiertag 9-22 Uhr
Sonnbergmarkt: Mo-Sa 6-21, So/Feiertag 9-22 Uhr
Hannovermarkt: Mo-Sa 6-22, So/Feiertag 9-16 Uhr
Floridsdorfer Markt: Mo-Fr 6-22, Sa 6-21, So/Feiertag 9-17 Uhr
Bei diesen Uhrzeiten handelt es sich um die erlaubten Maximalöffnungszeiten der Gastronomie.