Im Zuge der großen Pressekonferenz am Montag, dem 10. Mai 2021, stellten die Vertreterinnen und Vertreter der österreichischen Bundesregierung die Verordnung der bevorstehenden Öffnungsschritte vor. Diese Regeln gelten ab 19. Mai für die Gastronomie.
Erst vor wenigen Tagen überraschte der Wiener Bürgermeister Michael Ludwig mit der Ankündigung flächendeckender Öffnungsschritte ab dem 19. Mai 2021. Diese wurden von der Bundesregierung bereits einige Tage zuvor bekannt gegeben und nun im Detail vorgestellt. „Heute verkünden wir ausschließlich gute Nachrichten. Die Zahl der Corona-Infizierten sinkt und die Zahl der Geimpften steigt. Daher können wir die bereits angekündigten Öffnungsschritte in Österreich ab dem 19. Mai weiterverfolgen. Damit werden endlich auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der so lange geschlossenen Branchen, wieder zurück in die Beschäftigung geholt“, so Bundeskanzler Sebastian Kurz.
Diese Regeln sind zu befolgen
Die heimischen Gastronominnen und Gastronomen können aufatmen und sich auf die Wiedereröffnung der Betriebe vorbereiten. Dabei sind wie bereits vor dem Lockdown, einige Regeln zu befolgen:
- GGG: Um einen Gastronomiebetrieb besuchen zu dürfen, muss man entweder genesen, getestet oder geimpft sein.
- Test: Ein PCR-Test gilt für 3 Tage.
- Test: Ein Antigen-Test gilt für 2 Tage.
- Test: Ein digitaler Selbsttest gilt für 1 Tag.
- Test: Ein Selbsttest vor Ort gilt nur für die Dauer des Aufenthalts des Betriebs und ist als Ausnahme zu verstehen.
- Für Kinder und Jugendliche ab 10 Jahren soll der in der Schule durchgeführte Test gelten.
- Für Takeaway und Lieferdienst gilt keine Testpflicht.
- Im Lokal gilt die bereits bekannte Registrierungspflicht.
- In den Innenräumen gilt eine Personenobergrenze von 4 Erwachsenen plus Kindern pro Tisch.
- Im Außenbereich gilt eine Personenobergrenze von 10 Personen plus Kindern pro Tisch.
- Es gilt die allgemeine Tragepflicht einer FFP2-Maske, außer am Tisch.
- Indoor gilt eine Abstandspflicht von 2 Metern zwischen den zusammengehörenden Personengruppen oder Einzelpersonen die nicht gemeinsam das Lokal besuchen (nicht Tischen).
- Die Erstimpfung gilt 3 Monate lang als Eintrittskarte für die Gastronomie und ähnliche Branchen. Danach muss eine Auffrischung gemacht werden. Das gilt nur, solange noch keine Zweitimpfung erfolgt ist – wenn man schon zweimal geimpft wurde, darf die Erstimpfung nicht länger als 9 Monate zurückliegen.
- Sperrstunde ist um 22:00 Uhr.
- Der Nachweis getestet, geimpft oder genesen zu sein kann sowohl in Papierform als auch online vorgezeigt werden. Jede Form der Bestätigung ist gültig.
Was noch verboten bleibt
Hochzeiten, große Feste und Vereinsveranstaltungen dürfen auch ab dem 19. Mai noch nicht stattfinden. Auch die Nachtgastronomie muss sich, aufgrund der Sperrstunde um 22:00 Uhr, noch gedulden. Eine komplette Rückkehr zur Normalität, wurde allerdings im Zuge der Pressekonferenz für den bevorstehenden Sommer in Aussicht gestellt. Alle Informationen im Detail finden Sie wie gewohnt unter: https://www.sichere-gastfreundschaft.at/