Vorarlberg kann als Testregion zeigen ob die sichere Öffnung der Gastronomie in der Krise funktioniert. Kritik kommt von Mario Pulker, Obmann des Fachverbands Gastronomie (WKO).
Die Öffnungsschritte in Vorarlberg sind fixiert. Im kleinsten Bundesland Österreichs, dürfen ab dem 15. März 2021 wieder Restaurants, Lokale und Tagesbars besucht werden. Draußen wie drinnen wohlgemerkt. Die Voraussetzung ist ein negativer Corona-Test, durchgeführt in einer Teststraße der nicht älter als 48 Stunden ist. Damit wird das Bundesland zur Testregion für ganz Österreich. Abzuwarten bleibt ob sich die in Kraft tretenden Öffnungsschritte, negativ auf das Infektionsgeschehen auswirken. Aber es ist ein Schritt zurück Richtung Normalität im strengen Regelkorsett. „Wir gehen damit einen Schritt voran und werden diese Maßnahmen verantwortungsvoll umsetzen“, so der Landeshauptmann Vorarlbergs Markus Wallner.
Kritik von Fachgruppen-Obmann Pulker
Der Obmann des Fachverbands Gastronomie der Wirtschaftskammer, Mario Pulker erkennt indes Probleme im Fahrplan der Gastronomie in Vorarlberg, die das wirtschaftlich sinnvolle Öffnen der Betriebe in Frage stellen. „Die frühe Sperrstunde im Gleichklang mit der Ausgangsbeschränkung ist ein Wermutstropfen. Gemeinsam mit dem 2 Meter Abstand zwischen Verabreichungsplätzen macht ein Aufsperren unter wirtschaftlich sinnvollen Rahmenbedingungen schwer möglich“, so Pulker. Unverständlich ist auch, warum in der Gastronomie Selbsttests im Gegensatz zu Veranstaltungen nicht anerkannt werden. „Der von uns geforderte niederschwellige Zugang zu Tests wird somit jedenfalls nicht erreicht“, führt Pulker aus der daher die Anerkennung der Selbsttests wie bei Kultur und Sport fordert.
Schwierige Lage in Wien
In Wien gestaltet sich die Lage freilich etwas schwieriger. Die immer wieder als Richtwert und Grad-Messer angeführte 7-Tage Inzidenz ist weitaus höher als in Vorarlberg. Und die aktuell steigenden Zahlen an täglichen Corona-Neuinfektionen sorgen für Skepsis gegenüber den geplanten Öffnungsschritten ab Ostern. Noch wurde kein Konzept für die öffentlichen Schanigärten vorgestellt (Gastro News berichtete) und die Bewirtung von Gästen im Lokal ist, so scheint es, erstmal keine Option. Wie es für die Gastronominnen und Gastronomen der Bundeshauptstadt weitergeht, gibt die Bundesregierung in einer Pressekonferenz am 15. März bekannt.
Gastro-Regeln in Vorarlberg im Detail
– Behördlicher Antigen- oder PCR-Test notwendig.
– In geschlossenen Räumen und im Freien möglich.
– 2 Meter Abstand zwischen den Tischen.
– Pro Tisch max. 4 Erwachsene aus max. 2 Haushalten zuzüglich minderjährige Kinder ODER gemeinsamer Haushalt.
– Selbstbedienung nur mit besonderen hygienischen Vorkehrungen.
– Gäste- Registrierungspflicht.
– Eintritt durch: PCR-Test, Antigen-Test oder Selbsttest an der Teststraße.
Quelle: https://presse.vorarlberg.at/