Die Causa „Eintrittstest“ wird für die Wiedereröffnung der heimischen Gastronomie eine tragende Rolle spielen. Über die Zuständigkeit der Kontrollen wird aber noch heftig diskutiert.
„Wir gehen davon aus, dass die Zuständigkeit über die Kontrollen der Eintrittstests nicht bei den Gastronominnen und Gastronomen liegen wird. Das liegt aber nicht daran, dass wir nicht testen wollen, wir können ganz einfach nicht. Andernfalls würden wir laufend in Konflikt mit den Gästen geraten. Und wichtige Stammkundschaft, im Härtefall dauerhaft, verlieren“, erklärt Mario Pulker, Spartenobmann der Gastronomie der Wirtschaftskammer Österreich. Eine Entscheidung über die Strategie der Eintrittstests ist in den nächsten Tagen zu erwarten. Wie schon bei den „Freitests“ ist es an der Opposition dem Entwurf der Bundesregierung zuzustimmen oder diesen abzulehnen.
Testen, testen, testen
Wie lange der harte Lockdown letztendlich dauern wird, darüber wird noch gerätselt. Die neue Virus-Mutation und die steigenden Corona-Fallzahlen in Europa lassen aber auf eine Verlängerung der Maßnahmen, auch in Österreich, schließen. An den Vorbereitungen zurück zur Normalität wird dennoch gearbeitet. „Ich bin ein großer Verfechter des Testens. Umso mehr Menschen sich testen lassen, umso mehr Positive werden erfasst. Wöchentliche Tests haben daher einen sehr positiven Effekt. Immerhin sprechen wir von einer sehr ansteckenden Krankheit. Wir sind heute eben nicht mehr nur für uns selbst verantwortlich. Und wer sich nicht an die Vorgaben hält, der soll zuhause bleiben“, so Pulker.
Unklarheit über Zuständigkeit
Die Zuständigkeit über die Kontrolle der Eintrittstest ist noch in Ausarbeitung. Dabei werden die Gastronomie, der Handel und die Hotellerie nicht in einen Topf geworfen. „In der Hotellerie gestaltet sich die Kontrolle relativ einfach. Bei dem Anmeldeprozedere wird der Corona-Testbescheid einfach vorgelegt und angesehen“, sagt Pulker. Im Handel und der Gastronomie ist die Situation anders. Denn sowohl die Frequenz als auch die Dauer des Aufenthalts, sind mit denen der Hotellerie nicht vergleichbar. „Wenn ein Radfahrer schnell auf einen Spritzer in eine Hütte einkehrt und nach nicht einmal fünf Minuten wieder weg ist, gestaltet sich die Kontrolle kompliziert. Darum braucht es schon im Vorfeld eine ordentliche und vor allem sinnvolle Planung“, führt Pulker aus.
Leben im Rechtsstaat
Behördliche Kontrollen in der Gastronomie sind keine Erfindung die es erst seit dem Ausbruch der Corona Krise gibt. Die gibt es nämlich schon sehr viel länger. „Ich würde eine Kontrolle durch die zuständige Behörde unterstützen. Wer sich querstellt, verkennt offensichtlich die Situation. In der Vergangenheit haben wir auch mit den Kontrollen leben können. Egal ob es darum ging ob Alkohol an Jugendliche ausgeschenkt wird, verbotenerweise geraucht oder die Sperrstunde missachtet wurde. Auch den Lebensmittelinspektor haben wir nicht dem Lokal verwiesen. Wir leben in einem Rechtsstaat, da gibt es eben Kontrollen. Und wenn man diese nicht selber durchführen möchte, dann macht es eben ein anderer. Wer auch immer das sein wird“, so Pulker abschließend.
Nachtrag: Die Bundesregierung hat sich mittlerweile mit der SPÖ auf einen Fahrplan zum Eintrittstest geeinigt. Welche Branchen letztendlich wirklich davon betroffen sein werden ist noch offen. Fix scheinen Hotellerie und Veranstaltungen. Auch die Gastronomie ist im Gespräch. Bevor mit dem Eintrittstesten begonnen werden kann, muss allerdings ein offizielles Ende des Lockdowns von der Bundesregierung bekannt gegeben werden. Gastro News berichtet über die weiteren Entwicklungen.