Ab Freitag, dem 30. April 2021, können Gastronominnen und Gastronomen den Antrag zur Sonderförderung der Gastgärten einreichen. Die Abwicklung übernimmt die Österreichische Hotel- und Tourismusbank.
Österreichs Gastronominnen und Gastronomen sind bereit wieder loszulegen. Um die Zeit nach der Wiedereröffnung der Gastronomie bestmöglich zu nutzen und vor allem gewinnbringen zu Wirtschaften, kann ab sofort die Förderung der Gastgärten beantragt werden. Am 19. Mai sperren die Gastronomiebetriebe in Österreich behutsam wieder auf. Gerade im Freien ist die Infektionsgefahr geringer als im Innenbereich. Gästegruppen dürfen im Außenbereich größer sein (10 Personen plus Kinder an einem Tisch) als im Innenbereich (max. 4 Personen). „Die Förderung unterstützt die bessere Ausstattung, die Vergrößerung und Attraktivierung von Gastgärten. Damit sollen coronasichere Gärten entstehen, wenn wir am 19. Mai wieder öffnen“, so Tourismusministerin Elisabeth Köstinger.
Abwicklung übernimmt die ÖHT
Die Antragstellung für diese Sonderförderung des Tourismusministeriums ist ab heute, Freitag dem 30. April 2021 möglich, die Abwicklung erfolgt über die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT). Mit der Gastgärtenförderung werden Investitionen und ergänzende Sachaufwendungen, wie Schanigärten und Gastraumausstattungen ab 5.000 Euro, mit einem Zuschuss von 20 Prozent gefördert. Förderbar sind Investitionen, die es zur Schaffung eines attraktiven Außenangebotes braucht – zusätzlich auch begleitende Maßnahmen wie etwa Fassadengestaltungen, Beschattungen oder die Schaffung barrierefreier Zugänge, die nach Antragstellung umgesetzt, bezahlt und vor dem 31.12.2021 abgeschlossen werden.
Freude auf Gastro-Öffnung
„Wir alle freuen uns darauf, wenn Restaurants, Gasthäuser und Kaffeehäuser am 19. Mai wieder aufsperren dürfen. Die Außenbereiche, die Gast- und Schanigärten, sind ein wichtiger Teil davon. Diese Förderung unterstützt die Betriebe dabei, dafür notwendige Investitionen zu tätigen“, so Tourismusministerin Köstinger abschließend.