von Peter Dobcak
Niemand wird als Bewohner dieser Stadt Anrainerrechte ernsthaft in Frage stellen. Was allerdings dringend zur Diskussion gestellt werden muß, ist das Ausmaß derselben.
Zu meinen Aufgaben als Interessenvertreter gehört auch die Teilnahme an sogenannten „Augenscheinsverhandlungen“. Dazu lädt das zuständige Magistratische Bezirksamt (MBA) die mit
einem geplanten Projekt befassten Behörden ein, um vor Ort das eingereichte Projekt zu überprüfen und notwendige Auflagen für die Antragstellerin zu erlassen. Das MBA informiert
ebenfalls die unmittelbaren Anrainer über die anstehende Augenscheinsverhandlung. Es ist unglaublich mit welcher Feindseligkeit Anrainer dem Unternehmer oder der Unternehmerin oftmals
begegnen. Für die Verhandlungsleitung, deren Aufgabe es ist die unterschiedlichen Interessen und gesetzlichen Vorschriften in Form einer Reihe von Auflagen in der Betriebsanlagengenehmigung unter einen Hut zu bringen, ein manchmal fast unlösbares Problem.
Die Vorgabe in der Gewerbeordnung, dass ein Betrieb für die Menschen in der Umgebung keine Gefährdung für Leib & Leben, Gesundheit und vieles mehr darstellen darf ist verständlich und akzeptiert. Wie streng diese Vorgabe angewandt wird liegt allerdings in den Händen der Behörde. Eine ganz große Rolle dabei spielt der Bezirk, als Interessenvertreter der lokalen Bewohner. Die Behörde richtet sich im Allgemeinen nach den Wünschen und vor allem den Einwänden des Bezirks.
Anrainer und Bezirksvertreter gemeinsam sind eine sehr wirkungsvolle Partnerschaft um ein Projekt zu verhindern. Die geforderten Änderungen machen ein Vorhaben oftmals recht rasch
betriebswirtschaftlich unrentabel. Bei Gastronomiebetrieben wirkt sich das zum Beispiel in einer eklatanten Verringerung der geplanten Sitzplätze oder einer kostenintensiven Verstärkung der
Lüftung aus. Wieviel Geld das kostet ist den Damen und Herren völlig egal, Hauptsache sie haben so wenig Belästigung wie möglich. Wie gesagt, grundsätzlich verständlich, doch in vielen Dingen völlig übertrieben.
Ein gutes Beispiel ist die geplante Wiedereröffnung des Belvedere Stöckl in der Prinz-Eugen-Straße. Ein kollektiver Aufschrei der Anrainer, wegen möglicher Lärmbelästigung und zusätzlichem
Verkehr. Was plant der Bezirk? Auf der Seite des Lokals eine durchgehende Anrainerparkzone in der Prinz-Eugen-Straße. Warum das so radikal gelöst wird ist leicht erklärbar. Der Betreiber ist im Bezirk nicht wahlberechtigt und wenn, dann hat er nur eine Stimme. Die Anrainer sind alle wahlberechtigt und der Bezirksvorsteher möchte grundsätzlich wiedergewählt werden. Die
steuerlichen Abgaben der Betriebe fließen direkt in das Budget der Stadt und werden von dort aus an die Bezirke verteilt. Der Bezirk hat also finanziell keinen Vorteil durch angesiedelte
Unternehmen. Somit ist der Bezirkspolitik die Anrainersituation am Ende wichtiger als das Schicksal des Unternehmers.
Wie gesagt, grundsätzlich sind die Positionen durchaus nachvollziehbar, doch wie so oft macht die Dosis das Gift. Ein wenig mehr Verständnis für geplante oder bereits angesiedelte Betriebe wäre für die Bewohner unserer Stadt durchaus angebracht. Ein Blick in das umliegende Ausland genügt, um zu sehen wie uns diese Länder wirtschaftlich davonziehen.
Dazu bedarf es als ersten Schritt einer Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Damit liegt der Ball wieder einmal bei der Politik.
Euer
Peter Dobcak