Wer kennt sie nicht, die Begeisterung, die einen überkommt, wenn man nach langer Suche endlich das Lokal seiner Träume gefunden hat?
Der Standort passt, das Konzept hat man sowieso schon lange im Kopf, die Ablöse ist zu schaffen, sieht soweit nett aus das Lokal, viel wird nicht umgebaut werden müssen.
Mit viel Freude steht der neue Betreiber hinter der Schank und ist stolz auf seine Investition, die er mit großem Einsatz zum Erfolg führen wird. Das ist sicher……bis zu dem Zeitpunkt wo plötzlich drei Herren und eine Dame im Lokal stehen und sich als zuständige Behördenvertreter vorstellen.
„Ein schönes Lokal haben sie hier. Ein Raucherlokal? Zeigen sie uns doch bitte die Betriebsanlagengenehmigung samt Plan vom Lokal. Das ist sicher größer als 50 Quadratmeter…“ So, oder in ähnlichen Variationen, beginnen in vielen Fällen die Antrittsbesuche der Behörde nach einer Neuübernahme.
Das Nachbringen der Elektro- und Gasbefunde oder die Anschaffung von neuen Feuerlöschern ist noch die leichteste Übung. Spannend wird es dann, wenn sich herausstellt, dass die Lüftung, zum Beispiel für den neuen Herd, viel zu schwach ist. Wie wir aus leidvoller Erfahrung wissen, ist die Lüftung oft die heikelste Sache. Von mehr Filtern wegen einer möglichen Geruchsbelästigung der Anrainer bis zur notwendigen völligen Neuinstallation, weil die Menge der Verabreichungsplätze das fordert. Selbstverständlich ist die Abluft dann auch gleich über Dach zu führen. Schon sind die ersten 50.000,— Euro und mehr buchstäblich in die Luft geblasen.
Gerne entdeckt die Behörde Umbauten, die vom Vorvorgänger durchgeführt, aber niemals genehmigt wurden. Zu dumm, dass man sich den Originalplan, im Magistratischen Bezirksamt gut verwahrt, vor dem Kauf nicht so genau angesehen hat. Der sieht ganz anders aus als der vom Verkäufer.
Toiletten gibt es, sogar getrennt. Das vorgeschriebene Pissoir wird man schon irgendwie dazu bauen. Geht es dann um die nicht vorhandene Personaltoilette wird es eng. Von einer möglicherweise vorgeschriebenen Dusche will ich gar nicht sprechen.
Ein weiteres Zuckerl – die Fluchtwege. Die Türen, weil altgenehmigt, gehen gegen die Fluchtrichtung auf, die Eingangstüre ebenso. Direkt auf die Straße darf diese nicht geöffnet werden, da sonst ein Fußgänger beim raschen Öffnen hineinlaufen und sich verletzen könnte. Somit müssen alle Türen umgeschlagen werden, wenn das überhaupt baulich geht. Im Eingangsbereich muss ein Windfang errichtet werden und die Türe ebenso neu angeschlagen.
All diese Beispiele und noch viel mehr begleiten uns Tag für Tag. Manchmal geht es sogar soweit, dass ein Projekt überhaupt nicht genehmigt werden kann.
Das anfängliche Traumlokal entwickelt sich unweigerlich zum Albtraum, leider auch zum finanziellen Albtraum.
Hätte unser Kollege nur vor der Übernahme 01 51450 gewählt und sich von einem Profi aus dem Betriebsanlagenreferat von Anfang an begleiten lassen. Sein Traumlokal hätte er vielleicht noch nicht, aber auch keine schlaflosen Nächte, weil ihm die Bank seine Wohnung wegpfändet.
Die Projektbegleitung sowie die meisten anderen Services der Wirtschaftskammer Wien sind übrigens in der jährlichen Grundumlage von € 223,80 enthalten.
Wie ich immer sage: “Wir sind für euch da. Ihr braucht uns nur anzurufen.“ – Aber bitte rechtzeitig!!!
Euer
Peter Dobcak