Wenn öffentliche Flächen gewerblich genutzt werden sollen, etwa für Schanigärten oder Weihnachtsmärkte, wird dazu neben der Erlaubnis des Grundstückseigentümers eine spezielle Bewilligung der zuständigen Behörde erforderlich. Diese Gebrauchserlaubnis stellt sicher, dass etwa die StVO (Straßenverkehrsordnung) und das GAG eingehalten wird.
Das Gebrauchsabgabengesetz – kurz GAG ist Teil der Wiener Landesgesetzgebung und regelt die Nutzung vom öffentlichem Grund in der Gemeinde, der als Verkehrsfläche dem öffentlichen Verkehr dient, samt den dazugehörigen Anlagen und Grünstreifen einschließlich seines Untergrundes und des darüber befindlichen Luftraumes.
Die vorrangige Zweckbestimmung des öffentlichen Grundes ist der Gemeingebrauch und somit für alle Personen bestimmt, welche diesen für Zwecke der Erholung, der Bewegung, des Verweilens und der Begegnung barrierefrei nutzen können.
Besondere Bestimmungen dämmen den ungeordneten Wildwuchs ein
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Bewilligung zur Nutzung dieser Flächen erlangt werden wobei spezielle Nutzungskonzepte und Zonierungspläne von der Stadt vorgegeben werden können, welche vom Bewilligungsnehmer einzuhalten sind. Auch können gestalterische Vorgaben festgelegt werden, wobei immer auf das örtliche Stadtbild durch das äußere Erscheinungsbild der jeweiligen Nutzung geachtet werden muss.
Einer Gebrauchserlaubnis geht immer ein Antrag zuvor, der 4 bzw. 8 Wochen vor Gebrauchnahme einzubringen ist. Im Normalfall kommt es dann zu einer Genehmigungsverhandlung vor Ort, bei der die straßenpolizeiliche oder baupolizeiliche Eignung des Vorhabens überprüft wird aber auch festgestellt wird, ob das Projekt mit den Wünschen und Bedürfnissen der Stadt und des jeweiligen Bezirkes vereinbar ist. Nach erfolgreicher Verhandlung bekommt der Antragsteller per Bescheid eine Bewilligung zur Nutzung des öffentlichen Gutes vorerst befristet auf ein Jahr, welche in den darauffolgenden Jahren bis auf maximal 10 Jahre befristet werden kann.
Wie läuft ein Genehmigungsverfahren ab – Beispiel Schanigarten
Ein Schanigarten befindet sich auf öffentlichem Grund, zB auf dem Gehsteig vor einem Gastronomielokal. Nach sorgfältiger Planung werden die Einreichunterlagen ausgearbeitet und bei der zuständigen Behörde abgegeben, dann kommt es zu einer Genehmigungsverhandlung vor Ort mit allen involvierten Interessensvertretern wobei die Genehmigungsfähigkeit des Projektes eruiert wird. Im Anschluss an die erfolgreiche Verhandlung wird von der Behörde der Bescheid zur Gebrauchserlaubnis erstellt und postalisch zugesendet. Nun muss der Bewilligungsnehmer nur noch die Aufstellung des Schanigartens nach § 76a anzeigen.
Gerne übernehmen wir diese Aufgaben für Sie, erkundigen Sie sich nach dem Schanigartenangebot.