Unter dem Motto „Zukunftsbranche Hotel- und Gastgewerbe“ wurden am 30. April 2024 im Rahmen einer Pressekonferenz der neue Lohnabschluss sowie eine neuer Rahmenkollektivvertrag für die Beschäftigten im Hotel- und Gastgewerbe von den WKÖ-Fachverbänden Gastronomie und Hotellerie gemeinsam mit dem Fachbereich Tourismus der Gewerkschaft präsentiert.
Außerdem: Zum ersten Mal war die ÖHV (Österreichische Hoteliervereinigung) in die Erstellung des Kollektivvertrags mit eingebunden. „Der jetzt noch geltende Kollektivvertrag für die Hotellerie liegt in seinen letzten Zügen. Er wird ab November von einem KV der neuen Generation abgelöst“, freut sich ÖHV-Präsident Walter Veit.
Mehr Lohn für Beschäftigte
Konkret erhalten Beschäftigte im Hotel- und Gastgewerbe ab Mai 2024 im Schnitt um 6 % mehr Geld, ab November 2024 weitere 2 %. Außerdem wurde bereits eine Lohnerhöhung für 2025 vereinbart, die ab Mai 2025 die Jahresinflation von 2024 plus 1 % beträgt. Ab 1. Mai 2025 beträgt der Mindestlohn 2.000 Euro brutto.
Berend Tusch, Fachbereichsvorsitzender Gewerkschaft vida: „Das neue Lohnabkommen ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, um das Arbeiten in der Branche attraktiver zu machen und mehr Leute für einen Einstieg in die Branche zu begeistern und sie auch zu halten. Der Einstiegslohn wird voraussichtlich ab 1.5.2025 2.000 Euro brutto überschreiten. Auch die Lehrlingseinkommen wurden angehoben. Die den Verhandlungen zugrundeliegende Inflation wird mit dem Lohnabschluss vollständig abgegolten und auch eine Reallohnerhöhung wurde vereinbart. Positiv ist zudem, dass wir uns auf rahmenrechtliche Fortschritte im KV einigen konnten. Dazu zählen etwa Verbesserungen, Erhöhungen und eine Erweiterung des Bezugskreises beim Nachtarbeitszuschlag sowie Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Erstmals gibt es auch 12 garantierte und wählbare freie Sonntage im Jahr. Das Jubiläumsgeld kann wahlweise in Freizeit konsumiert werden. Aus zahlreichen Umfragen wissen wir, dass neben höheren Einkommen die dringendsten Wünsche der Beschäftigten eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen sind. Die neuen Rahmenregelungen im KV werden ihnen zukünftig eine planbarere Freizeit und mehr Zeit für das Familienleben bringen.“
Mehr freie Sonntage & Nachtarbeitszuschlag
Neuerungen gibt es auch beim Rahmenkollektivvertrag für das Hotel- und Gastgewerbe. So haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zumindest 12 Sonntage pro Jahr frei. Der Nachtarbeitszuschlag gilt künftig für alle Beschäftigten, die ab Mitternacht noch arbeiten. Der Zuschlag ist in drei Abschnitte geteilt (von 00.00 bis 01:59 Uhr, von 02:00 bis 03:59 Uhr und von 4:00 bis 05:59 Uhr). Pro Abschnitt gebührt Beschäftigten ein Zuschlag von € 9.
Mario Pulker, Obmann Fachverband Gastronomie Wirtschaftskammer Österreich: „Der neue zukunftsweisende Rahmen-Kollektivvertrag zeigt deutlich: Die Sozialpartnerschaft lebt und funktioniert! Wir ermöglichen den Betrieben nun mehr Flexibilität, gleichzeitig trägt der Kollektivvertrag aber auch den Trends in der Arbeitswelt Rechnung. Als Branche weiterhin attraktiv für Arbeitnehmer:innen zu sein, liegt in unser aller Verantwortung – denn das ist die Basis, um die Vorreiterrolle Österreichs als Qualitätstourismusstandort weiter auszubauen.“
Mehr Menschen für die Branche begeistern
Ebenso wurde das Urlaubs- und Weihnachtsgeld für alle Bundesländer einheitlich geregelt. Die Wartefrist für den Anspruch darauf verkürzt sich zudem auf einen Monat (bisher zwei Monate). Mario Pulker und Johann Spreitzhofer versuchen durch diese Neuerungen auch, mehr Menschen für die Branche zu begeistern.
Johann Spreitzhofer, Obmann Fachverband Hotellerie Wirtschaftskammer Österreich: „Für rund 240.000 Beschäftigte und rund 76.000 Betriebe im Hotel- und Gastgewerbe gilt es nicht nur die Löhne zu verhandeln, sondern auch auf die Wünsche der Betriebe und jene der Mitarbeiter:innen einzugehen, denn diese sind das Fundament unserer Dienstleistungsbranche.“