In Zusammenarbeit der Wirtschaftskammer mit dem Ministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus wurde ein Muster/Vorschlag, wie ein Präventionskonzept auszusehen hat abgestimmt. Den Download und weiterführende Informationen finden Sie im Artikel.
Die Gastronomie kommt auch weiterhin nicht zur Ruhe. Laufend werden neue Verordnungen angekündigt und vorgestellt. Die heimischen Gastronomen sind dadurch einmal mehr angehalten sich anzupassen und unter Beweis zu stellen, wie flexibel sie und Ihre Betriebe sind. Das neue Präventionskonzept ist eine dieser Verordnungen. Hat die Betriebsstätte mehr als 50 tatsächlich zur Verfügung stehende Sitzplätze, ist ab dem 01. November 2020 ein Präventionskonzept vorgeschrieben. Zudem muss ein COVID-19-Beauftragter oder -Beauftragte bestellt werden.
Covid-Präventionskonzept
Für Veranstaltungen mit mehr als sechs Personen in geschlossenen Räumen und mit mehr als 12 Personen im Freien ist ab 1. November 2020 ein Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen. Außerdem sind diese Veranstaltungen (sofern sie nicht ohnehin der Bewilligungspflicht unterliegen) dem für den Standort zuständigen Magistratischen Bezirksamt unter Vorlage des Präventionskonzepts anzuzeigen. Dieses hat laut Verordnung insbesondere zu enthalten:
- spezifische Hygienevorgaben,
- Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion,
- Regelungen betreffend die Nutzung sanitärer Einrichtungen,
- Regelungen betreffend die Verabreichung von Speisen und Getränken,
- Regelungen zur Steuerung der Besuchergruppen,
- Schulung der Mitarbeiter in Bezug auf Hygienemaßnahmen.
- Das COVID-19-Präventionskonzept kann auch ein datenschutzkonformes System zur Nachvollziehbarkeit von Kontakten beinhalten. Hier wird gerade eine Vorlage ausgearbeitet und mit dem Ministerium abgestimmt.
QUELLE: Wirtschaftskammer Wien
Den Download des Musters des Präventionskonzepts finden Sie hier.
Weiterführende Informationen finden Sie auf www.sichere-gastfreundschaft.at/