Das öffentliche Leben in Österreich wird ab dem 26. Dezember 2020 erneut heruntergefahren und die Wiedereröffnung der Gastronomie auf den 18. Jänner 2021 verschoben. Der dritte harte Lockdown ist da!
Österreich geht in den dritten harten Lockdown. Die nach wie vor zu hohe Zahl an täglichen Corona-Neuinfektionen und ein Anstieg der Sterberate sind ausschlaggebend für die erneute Verschärfung der Maßnahmen. „Die Anstrengungen der letzten Wochen haben Wirkung gezeigt. Die Zahl an Corona-Neuinfektionen ist aber nach wie vor auf einem hohen Niveau und die Prognosen für ganz Europa düster. Darum haben wir uns für eine Verschärfung der Maßnahmen ab dem 26. Dezember entschieden“, so Bundeskanzler Sebastian Kurz. Kurzfristige Lockerungen der Kontaktbeschränkungen gibt es aber vorerst zu Weihnachten am 24. und 25. Dezember (Gastro News berichtete). Danach wird Österreich geschlossen!
Freiwillige Testungen zur Verkürzung des Lockdowns
Der dritte harte Lockdown startet am 26. Dezember 2020 und tritt am 18. Jänner 2021 außer Kraft. Aber nicht für alle. Die Lockerungen gelten nur für Personen die freiwillig einen Corona Test machen lassen und nachweislich negativ getestet werden. Dafür sind am 15., 16. und 17. Jänner Massentests geplant. Der Rest muss noch eine weitere Woche, bis 24. Jänner 2021, Zuhause in Quarantäne verbringen. Die maximale Dauer der Beschränkungen beträgt für die gesamte Bevölkerung vier Wochen.
Die neuen Maßnahmen zum Jahreswechsel im Überblick
Nach einer mehrstündigen Videokonferenz mit den Landeshauptleuten, wurden im Zuge einer Pressekonferenz, am 18. Dezember 2020, folgende Maßnahmen für den dritten Lockdown von der Bundesregierung bekanntgegeben:
- Start: Der harte Lockdown startet am 26. Dezember 2020 und dauert bis inklusive 17. Jänner 2021 für all jene die eine Freitestung machen. Der Rest bleibt bis 24. Jänner in häuslicher Quarantäne.
- Die Ausgangsbeschränkungen gelten wieder rund um die Uhr. Ausnahmen sind folgende Gründe:
- Der Weg in die Arbeit.
- Betreuung und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen.
- Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens.
- Sport und Spaziergänge im Freien.
- Supermärkte und Apotheken bleiben geöffnet.
- Der Handel und die körpernahen Dienstleister sind während des Lockdowns geschlossen. Click & Collect ist im Handel möglich.
- Die Gastronomie bleibt bis zum 18. Jänner geschlossen.
- Die Schulen starten am 07. Jänner im Distance-Learning. Ab 18. Jänner geht es mit dem Unterricht in den Schulen weiter. Schüler und Lehrer ohne negativen Testergebnis müssen eine FFP2 Maske tragen.
- Die Hotels, Kultur- und Tourismusbetriebe bleiben bis 18. Jänner geschlossen. Im Anschluss können Indoor Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen wieder stattfinden. Outdoor mit bis zu 750 Personen. Dabei gilt immer die Einhaltung von 50 Prozent der Maximalkapazität des Veranstaltungsorts. Die Teilnahme ist nur mit gültigem negativen Corona Bescheid möglich.
- Ab 18. Jänner werden körpernahe Berufsgruppen wöchentlich getestet. Dazu zählen unter anderem Pädagogen, Mitarbeiter im Gesundheitsbereich, dem Handel, der Gastronomie oder Friseurbetrieben.
- Der Wintersport bleibt möglich.
- Loipen und Skipisten öffnen am 24. Dezember.
- Die Skilifte und Gondeln werden geöffnet. Das Tragen einer FFP2 Maske ist verpflichtend.
- Eislaufplätze bleiben geöffnet.
- Indoor Sport wird ab 18. Jänner mit negativen Corona Bescheid wieder möglich.
- Nach dem 18. Jänner treten für alle negativ Getesteten wieder die Ausgangsbeschränkungen von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr in Kraft.
- Die Einreise nach Österreich hat eine 10-tägige Quarantäne zur Folge. Ab dem fünften Tag kann eine freiwillige Testung vorgenommen werden.
- Zu Silvester gilt bereits eine ganztägige Ausgangsbeschränkung.
Rückschlag und Lichtblick für die Gastronomie
Österreichs Gastronominnen und Gastronomen müssen sich auch nach dem Jahreswechsel in Geduld üben. Denn die angekündigte Wiedereröffnung am 07. Jänner 2021 ist mit dem Inkrafttreten des dritten harten Lockdowns offiziell abgesagt. 11 Tage später, am Montag dem 18. Dezember, soll es dann endlich so weit sein und die Türen der Gastronomiebetriebe dürfen, nach Monaten des Wartens, erstmals wieder geöffnet werden. Zumindest für all jene, die einen negativen Corona-Bescheid vorweisen können. Ein Lichtblick. „Mit den Corona Impfungen ab dem 27. Dezember 2020 befinden wir uns auf den letzten Kilometern dieses Langstreckenlaufs. Es gilt daher nach wie vor, durchhalten und zusammenhalten“, so Vizekanzler Rudolf Anschober.
Das gesamte Team von Culinarius wünscht viel Kraft und Zuversicht in der Weihnachtszeit und den bevorstehenden Wochen und Monaten!