Am Freitag hat die Regierung ein weitreichendes Maßnahmenpaket zur Eindämmung des Corona-Virus bekanntgegeben. Es sind so gut wie alle Lebensbereiche betroffen, darunter auch die Gastronomie. Wir haben die wichtigsten Infos gesammelt.
Neue Öffnungszeiten
Ab Montag, 16. März dürfen Restaurants, Cafés und Bars nur noch bis 15:00 Uhr geöffnet haben. Diese Maßnahme dient laut Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) der Grundversorgung von Personen, die arbeiten müssen und etwas zu essen brauchen. Das bedeutet bis auf weiteres kein Abendgeschäft in der Gastronomie.
Lieferdienste dürfen weiter operieren
Lieferservices wie „Mjam“ oder „Lieferando“ dürfen weiterhin Haushalte beliefern. Aber auch hier stellen sich die Unternehmen auf die Situation ein: „RITA bringt’s“ verzichtet einstweilen auf Bargeldzahlung und versucht, „persönliche Übergaben weitestgehend zu vermeiden“, so Unternehmensleiterin Rita Huber.
Selbstabholung bei einigen Restaurants möglich
Darauf reagieren auch schon einige Restaurants, indem sie sich selbst Lösungen einfallen lassen. Das „Zum Wohl“ bietet wie andere Restaurants zurzeit Selbstabholung nach telefonischer Vorbestellung an: „Die Gäste können sich bei uns das Essen immer noch abholen, auch abends“, erzählt Inhaber Peter Jancek. Es lässt sich jedenfalls nicht abschätzen, wie sich die Situation in den nächsten Tagen verändert. Eine Zuspitzung wie in Italien ist nicht auszuschließen.
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