Österreichs Bundeskanzler Karl Nehammer verkündet in einer Pressekonferenz am 16. Februar 2022 drastische Lockerungen bei den Corona-Maßnahmen an. Gastro.News hat alle Punkte auf einen Blick für Sie zusammengefasst.
Das Wirrwarr der vergangenen Monate sorgt für zunehmend Kritik am Umgang der Bundesregierung mit der Corona-Krise im Land. Die gescheiterte Impflotterie und das bis heute umstrittene Impfgesetz, bestärkten diese zuletzt. Nun neigt sich die kalte Jahreszeit ihrem Ende zu, und die Omikron-Variante sorgt doch für eine keine Überlastung der Intensivbetten und Spitalskapazitäten. Lockerungen sind die Folge. „Wir haben uns nach der Unterredung mit Expertinnen und Experten darauf geeinigt, die Corona-Maßnahmen nur dort aufrecht zu erhalten, wo sie unbedingt notwendig sind. Und wir haben mittlerweile ein klares Lagebild und damit eine gute Aussicht auf die nahe Zukunft. Aber die Pandemie ist noch nicht vorbei. Nächste Öffnungsschritte sind allerdings möglich“, so Bundeskanzler Karl Nehammer.
Alle Corona Maßnahmen auf einen Blick.
Ab dem 19. Februar 2022 gilt:
- Umstellung aller 2G-Settings auf 3G:
- 3G in Seilbahnen, bei Busreisen und auf Ausflugsschiffen
- 3G bei körpernahen Dienstleistungen
- 3G in Sportstätten (statt 2G)
- 3G bei Veranstaltungen (statt 2G)
- 3G als generelle Regel bei der Einreise (ausgenommen Virusvarianten-Gebiete) wird im Laufe der Woche vom 21. Februar eingeführt
- 3G bei Fach- und Publikumsmessen
- In höchst vulnerablen Settings (Alten- und Pflegeheime/Krankenhäuser) bleibt für Besucher 2G+ Voraussetzung, wobei Antigen oder PCR-Tests gültig sind
- 2,5G für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern
- Sperrstunde bleibt bei 24 Uhr
- Weiterhin Verbot von Nachtgastronomie, Stehgastronomie und Barbetrieb; Konsumationsverbot ab 51 Personen
- 3G am Arbeitsplatz bleibt bestehen
Ab dem 5. März 2022 gilt:
- Wegfall aller Maßnahmen, außer für höchst vulnerable Settings (Alten- und Pflegeheime/Krankenhäuser: 3G für Mitarbeiter, Dienstleister und Besucher)
- Öffnung der Nachtgastronomie, Aufhebung des Konsumationsverbots bei Veranstaltungen
- FFP2-Pflicht in höchst vulnerablen Settings (Alten- und Pflegeheime/Krankenhäuser), in öffentlichen Verkehrsmitteln samt deren Haltestellen und in Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels (Apotheken, Lebensmitteleinzelhandel, Banken, Postgeschäftsstellen, etc.)
- In allen anderen Settings gilt für geschlossene Räume eine FFP2-Empfehlung
- Präventionskonzepte und COVID-Beauftragte überall beibehalten
- 3G als generelle Regel bei der Einreise aus sämtlichen Staaten (ausgenommen Virusvarianten[1]Gebiete)
- Corona-Tests nur noch bis Ende März gratis
Quelle: Bundeskanzleramt
Gastro.News hält Sie wie gewohnt über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden.