Das neue Jahr beginnt turbulent für die heimische Gastronomie. Nach der Verlängerung des harten Lockdowns für jeden wird ein neues Konzept für mögliche Restaurantbesuche ausgearbeitet. Der Eintrittstest. Die Zuständigkeiten sind derzeit noch umstritten.
Unklarer könnte die aktuelle Situation für die österreichische Gastronomie kaum sein. Die von der Bundesregierung angekündigte Öffnung am 18. Jänner 2021 wurde abgesagt. Der harte Lockdown somit für alle bis 24. Jänner 2021 verlängert. Und die Möglichkeit sein Lieblingslokal mit negativem Corona Freitest zu besuchen schon wieder vom sprichwörtlichen Tisch gekehrt. Betroffen sind unter anderem die Gastronominnen und Gastronomen, die Hoteliers aber auch die körpernahen Dienstleister wie Friseure und der Handel. Als neue Lösung wird das Modell: „Eintrittstest“ ausgearbeitet. Mit negativem Corona Bescheid soll der Besuch von Gastronomiebetrieben und Veranstaltungen wieder erlaubt werden. Unabhängig von Lockerungen der geltenden Corona Lockdown Maßnahmen und Massentests. Die genauen Regeln dazu werden laut Gesundheitsministerium aktuell noch erarbeitet.
Hick Hack um die Zuständigkeiten
Bereits vor der Verlängerung des dritten harten Lockdowns wurde über die Zuständigkeit der Kontrolle der Corona-Freitest-Ergebnisse diskutiert. Während Innenminister Karl Nehammer diese bei den Wirten und Hoteliers sieht, sprach sich Tourismusministerin Elisabeth Köstinger für Kontrollen durch die zuständigen Behörden aus. Mario Pulker, Spartenobmann für Gastronomie der Wirtschaftskammer Österreich, stimmte mit der Tourismusministerin überein: „Es ist wichtig, dass Elisabeth Köstinger jetzt Klarheit für unsere Betriebe geschaffen hat. Die Kontrolle der negativen Corona-Tests der Gäste in der Gastronomie obliegt, wie die Tourismusministerin klargestellt hat, den Behörden, die stichprobenartig Kontrollen durchführen können.“
Für Klarheit, gegen Verunsicherung
Auch der Wirtschaftsbund verortet die Zuständigkeit der Kontrollen bei den Behörden. Nicht bei den Wirten. „Es ist nicht Aufgabe von Mitarbeitern oder Unternehmern, die Arbeit der Polizei zu erledigen. Das hat auch Tourismusministerin Elisabeth Köstinger klargestellt, dass das mit Sicherheit nicht so sein wird. Wir hoffen, dass hier die Bundesregierung den zugesicherten Weg weitergeht. Solche Aussagen verunsichern Händler, Lokalbetreiber und Dienstleister“, so Kurt Egger, Wirtschaftsbund Generalsekretär.
Handelsverband für Branchendifferenzierung
Der Handelsverband begrüßt den Vorschlag der Bundesregierung und der Landeshauptleute, künftig das Betreten von Kultureinrichtungen, Hotels und Restaurants nur mit einem gültigen “Corona-Eintrittstest“ zu erlauben. Ziel ist es, einen vierten Lockdown bestmöglich zu vermeiden. Entscheidend ist laut Handelsverband eine Branchendifferenzierung nach Dauer und Intensität des Kundenkontaktes. „Wir haben im Handel eine durchschnittliche Einkaufsdauer von lediglich 13 Minuten. Selbst in großen Verbrauchermärkten liegt die Verweildauer der Kunden im Schnitt unter 20 Minuten. Daher wären verpflichtende Corona-Eintrittstests in den Geschäften weder sinnvoll noch praktikabel. In der Praxis bewährt haben sich hingegen die Sicherheits- und Hygienemaßnahmen der Händler“, so Rainer Will, Sprecher des österreichischen Handels. In welcher Form und für welche Branchen der Eintrittstest kommt ist abzuwarten, denn wie beim gescheiterten Freitest fehlt auch hier die gesetzliche Grundlage. Noch sind einige Fragen zur Wiedereröffnung der Gastronomie, Hotels und dem Handel im jungen Jahr 2021 offen. Gastro News informiert über die weiteren Entwicklungen.